Definition von Rufmord (Allgemein)

Marianne, Dienstag, 18.07.2006, 11:30 (vor 7094 Tagen) @ Franz

Mein lieber Franz,
was Du da von dir gegeben hast ist sehr wohl als Rufmordkampangne zu bezeichnen, hier ein Auszug aus Deinem Rundmail:
"Ich distanziere mich von Dr. Hans Christoph Scheiner...
Leider musste ich im Lauf der Zeit immer mehr erkennen, dass Dr. Hans Christoph Scheiner, einer der "renommiertesten" Mobilfunkkritiker, unwissenschaftlich und unseriös arbeitet.
Scheiner zitiert falsch, stellt Vermutungen als bewiesene Tatsachen dar, verbreitet Halbwahrheiten und hat auch keine Skrupel, in seinen Vorträgen ungeprüft eine offensichtliche "Ente" zu verbreiten, um dadurch seine Theorien zu "untermauern".
Scheiner richtet mit seiner pseudowissenschaftlichen Desinformation, immensen Schaden an. Besonders bedauerlich ist, dass im Sumpf Scheiners Behauptungen und Falschinterpretationen auch seriöse Studien und plausible Argumente unglaubwürdig werden."
Aus Deinem Posting entnehme ich daß es für sowas bis zu 5 Jahren Haft gibt, ich an Deiner Stelle würde mich bei Dr. Scheiner schnellstens entschuldigen, bevor er Dich vielleicht anzeigt. Deine Anschuldigungen hat er alle widerlegt. Und wie das ein Richter sieht? Wer weiß das?
Marianne.


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