RSPG legt Entwurf für Nutzung des oberen 6-GHz-Bands vor (Technik)
Die europäische Radio Spectrum Policy Group (RSPG) hat am 17. Juni 2025 ihren Entwurf für eine langfristige Nutzung des Frequenzbereichs 6425 MHz bis 7125 MHz vorgelegt (Volltext). Ziel ist es, diesen oberen 6-GHz-Bereich im Einklang mit den Zielen der Digitalen Dekade 2030 strategisch zwischen lizenzpflichtigem Mobilfunk (MFCN) und lizenzfreiem WLAN (WAS/RLAN) aufzuteilen – unter Berücksichtigung der bestehenden Dienste.
Bandsegmentierung im Fokus: fünf Szenarien, ein Favorit
Die RSPG bewertet mehrere Modelle für die künftige Nutzung. Im Zentrum steht die sogenannte „priorisierte Bandaufteilung“: In diesem Modell wird das Band in zwei Abschnitte geteilt – einer mit Vorrang für WLAN, einer für Mobilfunk. Beide Technologien dürfen prinzipiell im jeweils anderen Abschnitt mitlaufen – aber nur, sofern keine Störungen entstehen.
Ein konkreter Vorschlag dieser Art sieht vor:
► 6425–6585 MHz (160 MHz): priorisiert für WAS/RLAN
► 6585–7125 MHz (540 MHz): priorisiert für MFCN
Diese sogenannte „160-MHz-Option“ genießt derzeit eine leichte Präferenz innerhalb der RSPG – ist aber noch nicht beschlossen. Die endgültige Auswahl soll nach einer öffentlichen Konsultation bis Herbst 2025 erfolgen.
WLAN-Industrie fordert: mindestens 320 MHz
Für die WLAN-Branche ist die 160-MHz-Zuweisung unzureichend. Moderne WLAN-Standards wie Wi-Fi 7 benötigen für maximale Leistung Kanalbandbreiten von 320 MHz – und damit deutlich mehr als die derzeit zur Diskussion stehenden 160 MHz. Eine leistungsfähige Nutzung wäre nur durch Kombination mit dem unteren 6-GHz-Bereich (5945–6425 MHz) möglich. Hier aber kollidiert die WLAN-Nutzung zunehmend mit Mobilfunkinteressen.
Mobilfunkseite sieht wichtigen Baustein für 6G
Auf Seiten der Mobilfunkbetreiber wird das obere 6-GHz-Band als einzige verbleibende Midband-Option für flächendeckenden 6G-Ausbau gesehen. Besonders in Städten soll es zusätzliche Kapazität liefern – ergänzend zu bestehenden Netzen im 3,6-GHz-Bereich. Die Branche fordert 200 MHz pro Netzbetreiber – was praktisch eine weitgehende Freigabe für MFCN bedeuten würde.
Keine kurzfristige Not, aber klarer Fahrplan nötig
Die RSPG stellt selbst fest: Ein unmittelbarer Bedarf an zusätzlichem Spektrum besteht aktuell weder für MFCN noch für WLAN. Dennoch sei ein klarer Regulierungsrahmen vor 2030 wichtig, um Investitionen planbar zu machen.
Wie geht es weiter?
Die RSPG plant, ihre abschließende Empfehlung auf der Plenarsitzung im November 2025 zu verabschieden. Diese wird anschließend in die Arbeiten der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation) einfließen, die vom Mandat der EU-Kommission beauftragt ist, konkrete technische Bedingungen auszuarbeiten. Auf dieser Grundlage kann die Kommission schließlich eine verbindliche Durchführungsentscheidung erlassen – ein Schritt, der europaweit geltendes Frequenzrecht schaffen würde.
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