Mobilfunkförderprogramm: Schon 150 Gemeinden zeigen Interesse (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 25.01.2019, 18:04 (vor 2214 Tagen) @ H. Lamarr

Am Schluss ging es ganz leise über die Bühne: Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium meldet, hat die EU-Kommission am 19.11.2018 genehmigt, dass Bayern mit zunächst 95 Millionen Euro Gemeinden den Bau von Mobilfunkstandorten ermöglichen darf, an denen Mobilfunkanbieter auch bei Erfüllung aller Versorgungsauflagen sonst nicht ausbauen würden. Ein konkretes Beispiel für so einen Standort ist Wartmannsroth, Ortsteil Heiligkreuz. Dort haben 60 Bewohner keinerlei Mobilfunkempfang. Seit 1. Dezember 2018 können nun bayerische Gemeinden Anträge auf Fördermittel stellen.

Rund 1 ½ Monate nach Start des Bayerischen Mobilfunkförderprogramms haben bereits 150 Gemeinden Interesse an einer Förderung bekundet. Dies ist einem Dringlichkeitsantrag von CSU und Freie Wähler vom 23. Januar 2019 zu entnehmen (Drucksache 18/144), der die Mobilfunkinitiative Bayern schnell zum Erfolg führen will.

Der Landtag wolle beschließen:
– Der Landtag begrüßt die erfolgreichen Anstrengungen der Staatsregierung zur Verbesserung des Mobilfunks in Bayern im Rahmen der Mobilfunkinitiative Bayern.

– Das Förderprogramm zum Mobilfunk ist am 01.12.2018 gestartet. Bereits 150 Gemeinden haben ihr Interesse an einer Förderung bekundet.

– Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Initiative und speziell das Förderprogramm zusammen mit Kommunen und Netzbetreibern mit aller Kraft voranzutreiben und die Mobilfunkversorgung in Bayern weiter zu verbessern.

– Ferner wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für eine schnelle Umsetzung des europäischen Kodex für elektronische Kommunikation in deutsches Recht einzusetzen.

Begründung:
Die Menschen wollen überall in Bayern ihr Smartphone benutzen. Die bayerische Wirtschaft ist auf flächendeckende mobile Kommunikation angewiesen. Um bestehende weiße Flecken bei der Mobilfunkversorgung zu schließen, gibt es seit kurzem das Förderprogramm Mobilfunk.

Gemeinden mit weißen Flecken können zwischen zwei Varianten wählen, um diese zu schließen. Bei der Bauauftragsvariante errichtet die Kommune einen Mobilfunkstandort und vermietet diesen an einen oder mehrere Netzbetreiber. Bei der Baukonzessionsvariante vergibt sie die Baukonzession an einen Konzessionär, der einen Standort plant, errichtet und an Netzbetreiber vermietet.

Bei beiden Varianten bietet das Bayerische Mobilfunkzentrum in Regensburg umfas-sende Beratung und Unterstützung beim Förderverfahren, um die Kommunen maximal zu unterstützen. Die rege Resonanz schon nach wenigen Wochen zeigt, dass das Programm auf eine gute Resonanz bei den Bürgermeistern stößt.

Der neue europäische Kodex Richtlinie für elektronische Kommunikation sieht die Möglichkeit vor, den Unternehmen Verpflichtungen zum Abschluss lokaler Roamingzugangsvereinbarungen aufzuerlegen. Diese Regelung soll möglichst schnell in deutsches Recht umgesetzt werden, damit die Bundesnetzagentur die Möglichkeit erhält, solche Verpflichtungen anzuordnen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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