Antennenhöhe (Allgemein)

KlaKla, Mittwoch, 12.04.2006, 17:30 (vor 6752 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von H. Lamarr, Sonntag, 24.08.2008, 00:07

Forderung: "Antennen die über 10 Meter am Mast montiert werden, von der Genehmigung zu befreien.
10 Meter gemessen vom Austritt der Dachhaut"

Begründung: Je weiter die Strahlenquelle weg vom Menschen, desto besser da die Strahlendosis mit der Entfernung abnimmt. Genehmigungspflichtig sollten Antennen sein, die unterhalb 10 Meter montiert werden. Den je dichter die Strahlenquelle an den Menschen rückt, desto höher die Strahlendosis und desto größer das Risiko, das der Sicherheitsbereich einer Antennenanlage in das Wohnumfeld der Menschen eintritt. Keiner Kontrolliert, die Sendeleistung die aber von Seiten der Betreiber jeder Zeit verändert werden kann, ohne das irgend jemand davon etwas mitbekommen. Die Größe des Sicherheitsbereiches ist abhängig von der Sendeleistung.

Beispiel: Ein Mobilfunkbasisstation ist genehmigungsfrei, wenn der Trägermast unter 10 Meter hoch ist. Das hat zur Folge, das eine GSM Antennengruppe auf 5 Meter Höhe am Trägermast montiert wird. Der Kasten in dem die Antennen stecken, ist ca. 2 Meter hoch. Nach oben ist dann noch genug Platz für eine UMTS Gruppe. Diese wird in einer Höhe von 8 Meter auf dem Trägermast montiere. Ein Bild zur Veranschauung

Durch die oben aufgeführte Forderung gewinnen wir Abstand und wir verringern das Risiko, dass der Sicherheitsbereich in dem sich Menschen nicht dauerhaft aufhalten dürfen in den Wohnbereich hereinragt.
Durch unsachgemäße Bauausführung und mangelnde Kontrollen ist es zu derartigen Zwischenfällen in der Vergangenheit gekommen. Das bekannteste und gut dokumentiertes Beispiel finden sie hier.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Forderung, Bauausführung, Wohnumfeld, Bauordnung, Baugesetzt


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