CVP-Anfrage: Was tut der Bundesrat für schnelle 5G-Einführung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 18.09.2017, 22:16 (vor 2430 Tagen) @ H. Lamarr

Am 6. Juni 2017 reichte der Abgeordnete Christian Wasserfallen im Nationalrat folgende Anfrage an die Regierung der Schweiz ein (Bundesrat) ...

Und am 13.09.2017 wollte Karl Vogler (CVP) vom Bundesrat wissen:

Für eine erfolgreiche Digitalisierung wird die neue Mobilfunktechnologie 5G von grosser Bedeutung sein. Folglich ist in naher Zukunft ein leistungsfähiges 5G-Netz wichtiger Standortfaktor für die Schweiz und wichtiges Kriterium für die Ansiedlung neuer Unternehmen.

Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz diese Technologie so rasch als möglich einsetzen kann?

Der Bundesrat antwortete am 18.09.2017 (die mMn wichtigste Passage habe ich rot markiert):

Damit ein mobiles Kommunikationssystem Erfolg hat, muss es weltweit standardisiert sein. Eine Version des Standards, der die Markteinführung von 5G ermöglicht, wird für 2018 erwartet. Mit den ersten kommerziellen Anwendungen wird 2020 gerechnet. Ein weiteres Schlüsselelement für die 5G-Einführung ist die Verfügbarkeit von Frequenzen. Das 700-MHz- und das 3,5-GHz-Band wurden letzten Herbst von der Europäischen Kommission als Bänder für die 5G-Einführung in Europa identifiziert. In der Schweiz werden diese im Rahmen der Genehmigung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (Nafz) durch den Bundesrat im November 2017 dem Mobilfunk zugewiesen. Diese Frequenzen können 2018 von der Comcom zugeteilt und ab 2019 von den Anbieterinnen genutzt werden. Schliesslich hängen die Rahmenbedingungen für die Mobilfunknetze auch von den bundesrechtlichen Vorschriften zur nichtionisierenden Strahlung und den kantonalen und kommunalen Baubewilligungsverfahren für die Errichtung neuer Basisstationen ab. Der Bundesrat hatte die Motion 16.3007 der KVF-NR befürwortet, die eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) verlangt hatte, da die Grenzwerte in der Schweiz wesentlich strenger sind als im europäischen Umfeld. Die Motion wurde vom Ständerat im Dezember 2016 knapp abgelehnt. Mit der geltenden NISV ist eine 5G-lmplementierung nur mit einer grösseren Anzahl neuer Basisstationen möglich, was zeitlich und kostenmässig nachteilig ist. Im Rahmen der Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) möchte der Bundesrat ein NIS-Monitoring einführen, das heisst ein System mit Informationen zur Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Fernmeldegesetz, Revision, 5G


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