Soll Forschungsbetrug strafbar werden? (Forschung)

Radioburst, Mittwoch, 16.07.2014, 23:18 (vor 3663 Tagen) @ Gast

Im angeblich so seriösen Forschungsbetrieb wird immer wieder getrickst, manipuliert und getäuscht. Ein renommierter Mediziner fordert nun, Wissenschaftsbetrug unter Strafe zu stellen. Doch Kollegen sind skeptisch.

Es gibt sehr viele Fälle in Leben, in denen Schwindeleien bis hin zum Betrug keine strafrechtliche Handlung darstellen, also nicht strafbewehrt sind.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der entsprechend Handelnde nicht für seine Taten gerade stehen muss und z.B. zivilrechtlich einen daraus entstandenen Schaden zu tragen hat. Strafrecht und Zivilrecht sind unterschiedliche Gebiete.
Das trifft sogar auf strafunmündige Kinder zu, deren Handlungen wegen des Alters nicht strafbewehrt sind. Sie werden lediglich nicht bestraft. So kann z.B. ein so entstandener Schaden vom Geschädigten auch nach Jahren auf Begleichung eingeklagt werden, wenn das ehemalige Kind ein eigenes Einkommen hat oder zu Vermögen gekommen ist.

Warum sollte also ein Institut, das auf Grund von gefälschten Daten einen Schaden erlitt, diesen nicht zivilrechtlich einklagen können?

Wäre es nicht auch denkbar, dass sogar strafrechtlich über "Groben Unfug" ein Einschreiten denkbar ist? In den 1970-er Jahren wurde zwar der § 360 Abs. 1 Nr. 11 gekippt, doch auch heute noch kann für jeweils Einzelfälle, also kasuistisch ein Strafverfahren in Gang gesetzt werden.

Anmerkung:
Ich bin ein juristischer Laie und weiß nicht, ob meine obigen Ausführungen zutreffend sind. Sie sind nur eine nicht abgesicherte momentane Meinung und in diesem Sinne auch nur als Forenbeitrag zur Anregung einer Diskussion zu verstehen. Ich lasse mich gerne Besseren belehren.


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