Höchste Anerkennung für Naila Studie (Allgemein)
Naja, das ist ja alles Uralt-Lavendel. Trotzdem: Der strittige Satz im Urteil des Schweizer Bundesgerichtes, in den so viel rein interpretiert wird, lautet:
"Von den zu den Akten gegebenen Berichten erfülle einzig die Publikationen EGER ET AL. (Naila-Studie) und SALFORD ET AL. diese Voraussetzungen, weshalb sie auch in der Datenbank ELMAR enthalten seien.“
Und im Satz davor sind diese Voraussetzungen aufgeführt:
„Das BAFU konzentriere sich auf Publikationen in begutachteten wissenschaftlichen Zeitschriften, in denen über neue Ergebnisse von experimentellen, epidemiologischen oder theoretischen Untersuchungen berichtet werde.“
Und im Klartext heißt das: Alles andere, was die Kläger (gegen einen Mast-Standort, Klage mangels stichhaltiger Begründung kostenpflichtig für 4.000.- Fränkli zurück gewiesen) an „Studien“ vorgelegt haben, wird vom Gericht als Kinderkram beiseite geschoben.
Einzig der Naila- und einer anderen Studie wird die minimale formale(!) Eignung nicht abgesprochen. Kriterium dafür ist die Aufnahme der Studie in eine wissenschaftlich begutachtete Fach-Zeitschrift. Das setzt die im Wissenschaftsbetrieb geforderte korrekte Form der Veröffentlichung voraus, den Inhalt und das Ergebnis verantwortet aber nur und ungeprüft der Anlieferer. Für aufstrebende Wissenschaftler zählt hierbei stark die Zahl der eigenen Veröffentlichungen und wie oft sie anschließend zitiert werden. Über die Qualität des Studien-Ergebnisses urteilt später (wenn überhaupt) ausschließlich die Fachwelt.
Die Juristen haben sich auf die Betrachtungsweise des BAFU (Schweizer Bundesamt für Umweltschutz) gestützt (und diese ausführlich gewürdigt und bestätigt). Sie haben sich selbst nicht zu Elektrosmog-Experten aufgeschwungen und die Naila-Studie selbst nicht bewertet. Also auch nicht positiv. Von „höchster Anerkennung“ (Zitat Herr Jakob) ist nun wirklich nirgends die Rede.
Sorry für den Roman.
gesamter Thread:
- Gigaherz: Gericht erkennt Naila-Studie nicht an -
H. Lamarr,
03.02.2010, 23:56
- Gigaherz: Fälschungen haben kurze Beine (1C_282/2008) -
H. Lamarr,
25.02.2010, 19:48
- Gigaherz: Fälschungen haben kurze Beine (1C_282/2008) -
H. Lamarr,
09.11.2013, 00:30
- Höchste Anerkennung für Naila Studie -
Trebron,
09.11.2013, 11:52
- Höchste Anerkennung für Naila Studie - H. Lamarr, 10.11.2013, 13:38
- Als Jakob das Bundesgerichtsurteil noch Skandal schimpfte - H. Lamarr, 10.11.2013, 15:24
- Höchste Anerkennung für Naila Studie -
Trebron,
09.11.2013, 11:52
- Gigaherz: Fälschungen haben kurze Beine (1C_282/2008) -
H. Lamarr,
09.11.2013, 00:30
- Gigaherz: Fälschungen haben kurze Beine (1C_282/2008) -
H. Lamarr,
25.02.2010, 19:48