Meinungsäußerung/Tatsachenbehaubtung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 30.07.2010, 01:32 (vor 5423 Tagen) @ Fee

Es würde mich interessieren, ob das auch für Menschengruppen wie die EHS gilt, wenn verallgemeinernde Behauptungen über sie geschrieben werden.

Nein, mMn gilt dies in keiner Weise für Ihr Problem, da EHS keine anerkannte Tatsache, sondern bislang nur eine Behauptung ist. Sie können daher nur darauf hoffen, zweifelsfrei beleidigt zu werden, erst dann können Sie Rechte gegenüber Zweiflern geltend machen.

Zum ganzen Geschehen kann ich nur sagen: das habt Ihr nun von Eurem Uebereifer.

Mit Verlaub, "Fee", Sie verkennen wieder einmal die Zusammenhänge, mit unserem "Übereifer" hat dies alles nicht das geringste zu tun, deshalb werden Sie mit diesem "Übereifer" weiterhin irgendwie zurecht kommen müssen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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