Lügen haben kurze Beine ... Behauptungen aber auch (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 29.07.2010, 21:32 (vor 5111 Tagen) @ helmut

... seine *** Übersetzungen aus dem Spanischen mit seinem Beruf als Diplom-Übersetzer zu vereinbaren und er zog sich ganz schnell aus dem Elektrosmogthema zurück.

Das ist ein typisches Beispiel für eine Tatsachenbehauptung, mit der Herr W. Druck machen könnte. Die Frage lautet: Können Sie gerichtsfest beweisen, dass W. bewusst falsch übersetzt hat? Ja? Dann können Sie einer Unterlassungsklage gelassen entgegen sehen. Nein? Dann sollten Sie Ihre Behauptung schleunigst zurückziehen oder klar als Meinungsäußerung deklarieren.

[Hinweis Moderator: *** aus Rechtsgründen editiert am 30.07.10 9:02]

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Unterlassungsklage


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum