CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? (Allgemein)
Heute habe ich Antwort bekommen seitens Verband Baubiologie.
Hallo Charles,
folgend der offizielle Teil:
"Ein Weiterbetrieb von CT1+-Telefonen wird in Deutschland geduldet, solange dadurch keine Störungen erfolgen."
Mit offizieller Stellungnahme der Bundesnetzagentur
Nachdem es durch alle Medien ging, dass die Verwendung älterer, analoger und strahlungsärmerer Schnurlostelefone nach Standard CT1+ ab 2009 zugunsten der neueren, digitalen und strahlungsintensiven DECT-Technik verboten wird und mit kostenträchtigen Kontrollen inklusive Messwagen gerechnet werden muss, veröffentlicht die Bundesregierung nun kurz vor Jahreswechsel, dass CT1+-Geräte weiterhin genutzt werden können, wenn es keine Störungen gibt (siehe Zitat oben). Erst in einem Störungsfall müsse solch ein Telefon außer Betrieb genommen werden. Die Bundesregierung orientiert sich mit dieser Entscheidung am Vorbild Österreich und Schweiz.
Experten halten Störungen für äußerst unwahrscheinlich, das bestätigt auch die Bundesnetzagentur: "Wir erwarten keine signifikanten Funkstörungen durch CT1+-Telefone." Und wenn, so der Staatsekretär zum Kostenrisiko, gälte "das Prinzip der Verhälnismäßigkeit". Zur Beruhigung besorgter CT1+-Nutzer: "Die Bundesnetzagentur beauftragt keine Funkfahnder."
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Staatssekretär Dr. Walther Otremba im Namen der Bundesregierung auf Anfrage von Bündis 90/Die Grünen (31. Oktober 2008)
Die Bundesnetzagentur hat am 25.11.2008 in einem Brief an das IBN folgendermaßen auf unsere Internetveröffentlichung reagiert:
(wesentliche Passagen vom IBN fett hervorgehoben)
Ihre Internetinformation zum Inverkehrbringen bzw. Handel mit schnurlosen Telefonen der Standards CT1+ und CT2
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer o.g. Internetinformation haben Sie auf eine Aussage von Herrn Staatssekretär Dr. Otremba aus der Beantwortung der kleinen Anfrage Nr. BT Drucksache 16/10679 Bezug genommen. Die von Ihnen zitierte Passage muss allerdings im Rahmen der umfassenden Antwort zur kleinen Anfrage gesehen werden. Ergänzend darf ich Ihnen die Sachlage näher erläutern:
Die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet am 31. Dezember 2008. Diese Geräte dürfen deshalb ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden. Wie alle Allgemeinzuteilungen war auch diese für schnurlose Telefone von Beginn an befristet. Im Rahmen der Konferenz der europäischen Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT) hatten sich die Mitgliedsländer geeinigt, die europaweit harmonisierten Frequenzzuweisungen zu ändern.
Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885-887 / 930-932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet und die Nutzungsmöglichkeit von CT1+-Geräten dahingehend eingeschränkt, dass Störungen durch andere Frequenznutzer hinzunehmen sind und gleichzeitig andere Frequenznutzer nicht gestört werden.
Dieser Entscheidung war im Jahre 2003 eine Anhörung alter interessierten Kreise vorausgegangen (Verfügung 65/2003). Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1-868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung. Bereits 1998 war mit der Befristung der Allgemeinzuteilung für diese Frequenzen die Auflage für die Hersteller- und Vertriebsfirmen bzw. andere Inverkehrbringer verbunden, die Nutzer auf die wesentlichen Bestimmungen der Allgemeinzuteilung hinzuweisen. Dies galt insbesondere für die Befristung bis zum 31. Dezember 2008.
Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone der Standards CT1 + und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden, Im Hinblick auf den fortschreitenden Mobilfunknetzausbau in dem von Geraten des Standards CT1+ genutzten Frequenzbereich (885-887 / 930-932 MHz) steigen die Risiken einer Störung an. Eine störungsfreie Nutzung von CT1+-Geräten ist bei einem ausgebauten Mobilfunknetz nicht gegeben.
Darüber hinaus sind die schutzwürdigen Interessen und Rechte des neuen Zuteilungsinhabers für den öffentlichen digitalen zellularen Mobilfunk zu berücksichtigen.
Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher einer Störung fest, wird der Nutzer auf die ausgelaufene Frequenzzuteilung hingewiesen und aufgefordert, das Gerät außer Betrieb zu nehmen. Wenn erneute Beschwerden dokumentieren, dass die Störung anhält, weil das störende CT1+-Gerät nicht außer Betrieb genommen wurde, kommt eine förmliche Anordnung der Außerbetriebnahme in Betracht und kann der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt werden.
Dieser Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann.
Der Verkauf von CT1+-Geräten ist auch über den 31. Dezember 2008 hinaus in Deutschland zulässig.
Da es sich um keine harmonisierte Frequenznutzung handelt, sind die Geräte wie bisher mit CE-Kennzeichen und Ausrufezeichen zu versehen. Auf der Verpackung und der Bedienungsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass der Betrieb ab dem 1. Januar 2009 in Deutschland nicht mehr gestattet ist. Auch bei Internetangeboten sollte unmissverständlich im Angebotstext darauf hingewiesen werden, dass CT1+ Geräte ab dem o.g. Zeitpunkt in Deutschland nicht mehr betrieben werden dürfen. Bei bereits am Markt befindlichen Geräten sollte der Inverkehrbringer den Handel darauf hinweisen, dass eine Änderung der Rechtsgrundlage eingetreten ist und der Kunde beim Kaut darauf hingewiesen wird (z. B. durch eine schriftliche Zusatzinformation). Dies bewahrt auch den Handel vor Reklamationen, weil nicht mehr von einer störungsfreien Nutzung des Gerätes ausgegangen werden kann.
Ich hoffe Ihre Anfrage hinlänglich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gern für weitere Fragen zur Verfügung. Diese Antwort wurde mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie abgestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, Schneidewind
Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 55003 Mainz, Telefon 06131/18-1243, Fax -6600, poststelle@bnetza.de
Grüße
Frank Mehlis
Vorstand VB
--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl
gesamter Thread:
- CT1+ dürfen länger leben -
charles,
05.11.2008, 22:59
- Na sowas: CT1+ dürfen länger leben?! -
H. Lamarr,
05.11.2008, 23:17
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
Doris,
06.11.2008, 20:26
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
charles,
06.11.2008, 20:37
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
KlaKla,
16.11.2008, 12:50
- CT1+ im Strudel von Interessen? - H. Lamarr, 16.11.2008, 18:54
- Kreislaufpillen - H. Lamarr, 16.11.2008, 19:14
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
KlaKla,
16.11.2008, 12:50
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
charles,
16.11.2008, 15:45
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
Doris,
16.11.2008, 20:08
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
H. Lamarr,
16.11.2008, 20:42
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
charles,
07.12.2008, 10:10
- Vorwärts Freunde, wir müssen zurück -
H. Lamarr,
07.12.2008, 19:25
- Vorwärts Freunde, wir müssen zurück - charles, 07.12.2008, 20:52
- Vorwärts Freunde, wir müssen zurück -
H. Lamarr,
07.12.2008, 19:25
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
charles,
07.12.2008, 10:10
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
H. Lamarr,
16.11.2008, 20:42
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
Doris,
16.11.2008, 20:08
- Antwort der Bundesregierung liegt vor. -
Doris,
19.11.2008, 15:53
- Antwort der Bundesregierung liegt vor. -
charles,
19.11.2008, 16:10
- Antwort der Bundesregierung liegt vor. - Kuddel, 19.11.2008, 22:03
- Antwort der Bundesregierung liegt vor. -
charles,
19.11.2008, 16:10
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
charles,
06.11.2008, 20:37
- CT1+ dürfen länger leben?! Quelle? -
Doris,
06.11.2008, 20:26
- Na sowas: CT1+ dürfen länger leben?! -
H. Lamarr,
05.11.2008, 23:17