VG Neustadt 30.04.2008 - 3 K 1384/07.NW (Allgemein)

underground, Mittwoch, 02.07.2008, 11:03 (vor 5815 Tagen) @ KlaKla

Die Baugenehmigungsbehörde prüft die ihre eingereichten Unterlagen.
Auf was wollen sie hinaus?

Auf die Antwort von "balu" bin ich auch mal gespannt.
Aber auf was will er wohl hinaus? Sicher will er uns glaubhaft machen, dass die Bauaufsichtsbehörde befähigt und in der Lage sei, eine immissionsschutzrechtliche Beurteilung bis hin zur eigenständigen Berechnung der EMF, der Sicherheitsabstände im Expositionsbereich 2, dem standortspezifischen Sicherheitszuschlag etc. durchführen zu können.

Aber das kann sie eben nicht, weil ihr neben der fachlichen Qualifikation ganz einfach auch die Angaben fehlen, die eben ausschließlcih bei der BNetzA liegen.

Und es ist ganz einfach so, dass im Rahmen der genehmigten Mastausführung (Höhe, Windlast) weitere Antennen ohne neues genehmigungsverfahren angebracht werden dürfen, solang die Bestimmungen nach 26.BImSchV eingehalten werden.
Und ob das so ist, bescheinigt die BNetzA und kein Beamter vom Typ "Baumann und Claussen" aus dem Bauamt.

Tags:
26. BImSchV


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