Vorsicht: betrifft nur genehmigungs pflichtige MBS (Allgemein)
Die Montage weiterer Antennen an einem vorhandenen Mobilfunkmast ist genehmigungsbedürftig
Das VG Neustadt 30.04.2008 - 3 K 1384/07.NW hat sich zur Mobilfunkproblematik im Baurecht positioniert und mit der Entscheidung teilweise in Gegensatz zu anderen Urteilen gesetzt.
Vorsicht!!!
Die Überschrift kann miss verstanden werden. Wie ich dem Artikel entnehme, betrifft das nur Mobilfunkmasten über 10 m. Den die benötigen einen genehmigungs pflichtigen Bauantrag. Standorte die keinen Bauantrag benötigen betrift das nicht. Da reicht eine neue Standortbescheinigung.
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Meine Meinungsäußerung