Doch! Rückverfolgbarkeit sollte gegeben sein! (Allgemein)

AnKa, Donnerstag, 17.04.2008, 20:50 (vor 6460 Tagen) @ H. Lamarr

Ich behaupte jetzt einfach mal ganz frech: Mit der getroffenen Angabe der relativen Grenzwertausschöpfung gemäß ICNIRP lässt sich der Absolutwert (Egesamt) - wie ihn ein Breitbandmessgerät anzeigen würde - nicht mehr rückwirkend ermitteln. Und zwar deshalb nicht, weil wir in der Formel

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nicht mehr an die unter der Wurzel genannten Feldstärkewerte herankommen. Bei nur einem Signal (Frequenz) wäre die rückwirkende Berechnung der tatsächlichen Feldstärke noch möglich (1 Gleichung mit 1 Unbekannten), nicht aber bei mehreren Signalen und unterschiedlichen Grenzwerten.

Das verstehe auch ich so. In diesem Sinn sind auch die %-Angaben zum Beispiel in diesem Bericht zu verstehen. Die dort in den Ergebnisspalten dargestellte Formulierung "Bezogen auf Grenzwerte nach 26. BimSchV..." entspricht dem. Man müsste die registrierte Frequenzbandauswertung des betreffenden Ortes anschauen, um die Belastung je Frequenz selektieren zu können. Einen Meter weiter weg von diesem Ort können die Verhältnisse auch schon wieder anders aussehen. Deswegen finde ich jedenfalls die integrale Angabe nachvollziehbar. Es gilt genau gesagt an jedem Ort ein anderer "Mischgrenzwert".

Bei der Nennung einer Gesamt-Grenzwertausschöpfung ( RDW sagt dazu "Relative Summenfeldstärke" ) im Sinne der obigen Formel gilt also die Friss-oder-Stirb-Regel, eine Nachprüfung, welche Messwerte zu einer bestimmten Gesamt-Grenzwertausschöpfung geführt haben, ist Außenstehenden nicht möglich.

Wie gesagt, zu den zugrundeliegenden Frequenzbandmessdaten müsste man es rückverfolgen können. Bei einem TÜV, der so was misst und zertifiziert sein muss, gehe ich selbstverständlich davon aus, daß diese Daten gespeichert sind.

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