"Mobilfunkkritiker" beim munteren Denunzieren? (Allgemein)

underground, Donnerstag, 01.02.2007, 07:58 (vor 6346 Tagen) @ AnKa

Was die Abstandsangabe "1 Meter" betrifft, frage ich mich, wie die bemessen ist. Ob das Nachbarsanwesen etwa aus einer punktförmigen Entität bestehen soll, für die universell "1 Meter" Abstand gelten kann. Ob der Abstand als zur Grundstücksgrenze bemessen zu gelten hat. Oder ob der Schreiber dieses bei genauerem Hinsehen wenig aussagekräftigen Geschreibsels überhaupt sich erst einmal selbst ein Bild gemacht hat von der Situation vor Ort, bevor es ihn zum internetweiten Diffamieren einer doch immerhin von ihm mit Namen benannten Person getrieben hat.

Die Situation vor Ort stellt sich nach meiner Kenntnis wohl auch so dar, dass Spaarmann auch nicht zu ebener Erde wohnt, sondern in einem höher gelegen Stockwerk eines Mietshauses.

Wird die Trafostation also wohl in luftiger Höhe vor seinem Fenster mit "Siemens-Lufthaken" befestigt ?

underground


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