Laurie Brown: 800 Arbeitsstunden Verdienstausfall erstritten (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Freitag, 15.04.2022, 13:30 (vor 768 Tagen) @ H. Lamarr

Im Jahr 2015 begann Brown, an der Millikan-Schule zu unterrichten. Später, im April 2015 ließ LAUSD das neue Wi-Fi in der Schule installieren und am 23. April in Betrieb nehmen. Brown litt daraufhin, sobald sie sich zwei bis drei Stunden befeldet sah, unter chronischen Beschwerden (Kopfschmerzen, Übelkeit, Juckreiz, Brennen auf der Haut, Ohrenprobleme, Kurzatmigkeit, Entzündungen, Herzklopfen, Atembeschwerden, nebliger Kopf und Müdigkeit), die ihrer Meinung nach durch das neue Wi-Fi-System verursacht wurden. Nachdem beiderseitige Bemühungen um eine gütliche Einigung scheiterten, reichte Brown am am 7. März 2018 Zivilklage gegen LAUSD in erster Instanz ein.

Laurie Brown verlor in erster Instanz glatt und legte Berufung gegen das Urteil ein. In der Berufungsverhandlung brachte sie erneut ihre fünf Klagegründe gegen LAUSD vor:

1) Diskriminierung aufgrund einer körperlichen Behinderung
2) Unterlassung von Abhilfemaßnahmen
3) Unterlassung der Teilnahme am interaktiven Prozess
4) Benachteiligung
5) Unterlassung der Verhinderung von Diskriminierung und Benachteiligung

Brown behauptete, so steht es im Urteil des Berufungsgerichts, sie könne nicht zur Arbeit zurückkehren, "ohne von lähmenden Schmerzen heimgesucht zu werden". Sie war "gezwungen, ihren Arbeitsplatz wegen Arbeitsunfähigkeit zu verlassen, wodurch ihr etwa 800 Stunden an bezahlter Arbeitszeit und Krankheitsurlaub entgingen." Infolgedessen erlitt sie "einen wirtschaftlichen Verdienstausfall, da sie nicht ihr volles Einkommen erhielt".

Aus meiner Sicht haben wir mit dem Verdienstausfall des Pudels Kern gefunden, warum Mrs. Brown in Berufung ging. Aufgrund des Urteils dürfte LAUSD gezwungen gewesen sein, Brown den Verdienstausfall zu erstatten. Das Urteil in erster Instanz hatte LAUSD davon noch entbunden. Dieser Sachverhalt erklärt auch, warum Brown, jetzt zufriedengestellt, nach dem Berufungsurteil spurlos von der Bildfläche verschwand.

Was in den Berichten über den Ausgang der Berufungsverhandlung kaum zur Sprache kommt: Das Gericht anerkannte von Browns fünf Klagegründen nur einen, nämlich Nr. 2 (Unterlassung von Abhilfemaßnahmen). In diesem Punkt kamen die Richter zu dem Schluss, Brown habe den Grund für ihre Klage hinreichend dargelegt. Das erstinstanzliche Urteil zulasten Browns wurde daher allein in diesem einen Punkt aufgehoben, in den übrigen vier Klagegründen wurde es bestätigt.

Schaut man sich unter diesem Blickwinkel an, was Bürgerwelle Schweiz und Diagnose-Funk über den Fall der "elektrosensiblen" Lehrerin geschrieben haben, wird die geschickte Ablenkung von den tatsächlichen Hintergründen offensichtlich.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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