EBI "Stop 5G": EU-Kommission kann, muss aber nicht handeln (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 31.03.2022, 01:35 (vor 776 Tagen) @ H. Lamarr

Text der ÖDP:

Wenn die EBI erfolgreich ist, werden die Europäische Kommission und das Europäische Parlament gezwungen sein, die Vorschläge für einen Rechtsakt zu prüfen.[...]

Naja, "gezwungen sein" klingt doch sehr gezwungen und ist mal wieder typisch ÖDP-bombastisch. Parlament und Kommission befassen sich mit einer erfolgreichen EBI, weil sie daeinst sich selbst um 2010 herum dazu verpflichtet haben.

Stellt sich eine erfolgreiche EBI bei der Anhörung vor dem EU-Parlament geschickt an, kann das Parlament eine Entschließung verabschieden. Anderenfalls war es für die Organisatoren der EBI ein netter Ausflug nach Brüssel auf Staatskosten.

Die Kommission hingen muss gar nichts. Sie kann nach Belieben Vorschläge der EBI in Rechtsakte verwandeln oder die Vorschläge allesamt verheizen und dies freundlich damit begründen, sie wollte nur zeigen, wie die EU von russischem Erdgas wegkommen kann. Wem das nicht gefällt und die Kommission zwingen möchte, Vorschläge einer EBI umzusetzen, der muss nichts geringeres tun, als den EU-Vertrag ändern. Viel Spaß damit.

Also, 0,2-Prozent-Team Orange, besser keine Kerzen in den Himmel schießen, sondern Ball lieber mal flach halten :yes:.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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