Europäische Bürgerinitiative "Stop 5G": So soll's laufen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 21.10.2021, 01:58 (vor 937 Tagen) @ H. Lamarr

Eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) kann nur zustande kommen, wenn mindestens sieben EU-Bürger, die in sieben unterschiedlichen EU-Ländern leben, zu einer Organisationsgruppe zusammenfinden. Es ist nicht erforderlich, dass sie sieben verschiedenen Nationalitäten angehören. Sie müssen nur das für die Europawahlen in ihrem Land erforderliche Wahlalter haben.

Die sieben Organisatoren der EBI "Stop 5G" leben in ...

► Dänemark
► Deutschland
► Finnland
► Irland
► Niederlande
► Slowakei
► Tschechien

Sobald eine Initiative von der EU-Kommission registriert wurde, kann die Organisationsgruppe das Anfangsdatum für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen in der gesamten EU festlegen. Ab dann darf zwölf Monate lang gesammelt werden. Ziel ist es, in mindestens sieben EU-Ländern in Summe mindestens 1 Mio. gültige Unterschriften für das Anliegen der EBI zu erzielen. Dabei gilt eine länderspezifische Mindestanzahl von Unterstützungsbekundungen, die überschritten werden muss, damit die Stimmen aus einem Land überhaupt zählen.

Erfüllt eine EBI am Ende der Sammelphase alle Bedingungen, hat die Organisationsgruppe das Recht, innerhalb eines Monats Gespräche mit EU-Vertretern zu führen und innerhalb von drei Monaten ihr Anliegen dem Europäischen Parlament in einer öffentlichen Anhörung vorzutragen. Spätestens sechs Monate nach Ende der Sammelphase fällt die Entscheidung: Dann nämlich teilt die EU-Kommission den Organisatoren mit, ob sie aufgrund der EBI einen Vorschlag für eine neue Rechtsvorschrift einbringen wird oder nicht.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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