Arte (2019): Arbeitgeberpflicht für Strahlungsmessungen (Medien)

H. Lamarr @, München, Montag, 20.05.2019, 13:26 (vor 1827 Tagen) @ H. Lamarr

► Ab Minute 8:06 behauptet einer der beiden Moderatoren: "Die Arbeitgeber [in Frankreich] müssen mittlerweile Strahlungsmessungen durchführen, das schreibt seit 2017 das Gesetz vor.

Mutmaßlich meint Pierre Girard die Verordnung Nr. 2015-136 vom 9. Februar 2015. Von einer Verpflichtung der Arbeitgeber zu Strahlungsmessungen findet sich dort allerdings keine Spur.

Also suchte ich weiter und fand die Verordnung Nr. 2016-1074 vom 3. August 2016 (gültig seit 1. Januar 2017). Diese Verordnung gilt allerdings nicht für Privatleute, um die es in der Arte-Sendung ausschließlich geht, sondern für Arbeitnehmer. Dann gelten wie in Deutschland auch in Frankreich andere Regeln, denn Arbeitnehmer lassen sich in definierter Arbeitsumgebung durch Arbeitsschutzmaßnahmen besser und gezielter schützen als Privatpersonen in freier Wildbahn. Üblicherweise sind deshalb für Arbeitnehmer weitaus höhere Expositionswerte zulässig als für Privatpersonen. Doch Girard sagte in dem Beitrag auf Arte nur die halbe Wahrheit. In der Verordnung ist zwar tatsächlich von Messungen der Arbeitgeber die Rede, das aber ist nur eine von drei zugelassenen Möglichkeiten:

Messung, Berechnung oder numerische Simulation der elektromagnetischen Felder

Damit unterscheidet sich in diesem Punkt Frankreich kaum von Deutschland, denn auch hierzulande sind Arbeitgeber verpflichtet, an einem Arbeitsplatz herrschende EMF zu ermitteln und zu bewerten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin weiß mehr und schreibt in ihrem "Praktischer Leitfaden".

Die EMF-Richtlinie enthält die eindeutige Anforderung, dass Arbeitgeber die Gefährdung ihrer Arbeitnehmer bewerten müssen, die von elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz ausgeht. Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung müssen die Arbeitgeber die elektromagnetischen Felder am Arbeitsplatz ermitteln und bewerten. Jedoch beinhaltet diese Pflicht nicht, dass die Arbeitgeber Berechnungen oder Messungen durchführen müssen, da sie berechtigt sind, die von den Geräteherstellern oder -vertreibern bereitgestellten Emissions- oder anderen sicherheitsbezogenen Daten zu verwenden. Nur wenn die Einhaltung der Expositionsgrenzwerte mit anderen Mitteln nicht zuverlässig nachgewiesen werden kann, müssen die Arbeitgeber Berechnungen und Messungen anstellen.

Da auch mit diesem Suchbegriff keine Anhaltspunkte für Girards Behauptung zu finden sind, Pariser Bibliotheken hätten aufgrund der EU-Arbeitnehmerschutzrichtlinie ihre W-Lan-Emissionen reduzieren müssen, sehe ich die Äußerung von Girard als unbelegte an, die, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit Desinformation, in einem "Wissensmagazin" nichts verloren hat.

Pierre Girard ist Gesellschafter der Produktionsfirma Labo M. In der journalistischen Selbstsicht sieht sich Labo M so:

Labo M hat sich echte journalistische Sorgfalt auf die Fahne geschrieben. Mit dieser Sicherheit können sich unsere Autoren, wenn nötig, in ihrer Geschichte weit vorwagen. Und komplexe Themen korrekt und verständlich vereinfachen - zur Freude der Zuschauer.

*räusper*, *hüstel*

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum