Risikoabwälzung à la Adlkofer (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 13.10.2017, 13:12 (vor 2407 Tagen) @ Alexander Lerchl

Die Klage wurde abgewiesen, die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Schön wär's. Doch die Klägerin muss keinen Cent zahlen. Denn die treibende Kraft bei dem Verfahren war bekanntlich nicht sie, sondern Franz Adlkofer. Und der hat Frau Kratochvil a) die Kostenübernahme zugesagt sowie b) jeweils im März 2016 und 2017 um Spenden gebeten, damit er seinen Privatkrieg gegen den Bremer Sherlock Holmes nicht aus eigener Tasche bezahlen muss, sondern die Gemeinschaft der Mobilfunkgegner dafür bluten lässt. Auf adlkoferisch lautet die Aussage freilich etwas anders, er fabuliert vom "Kampf gegen die Methoden der institutionellen Korruption und für die Entwicklung einer Mobilfunktechnik, die auch gesundheitliche Belange berücksichtigt." Fakt ist: Wer so doof war zu spenden, dessen Einsatz ist jetzt ganz oder teilweise fort.

Grenzwertig ist aus meiner Sicht die Methode von Adlkofers Risikoabwälzung auch noch aus einem anderen Blickwinkel. Denn in keinem seiner beiden Spendenaufrufe nennt der Ex-Tabaklobbyist ein Stichwort, das ihm die Zuordnung eingegangener Spenden zu seinem gerichtlichen Vorgehen gegen Lerchl befähigt hätte. Heißt: Die Stiftung kann Spenden gegen Lerchl nicht auseinanderhalten von Spenden, die zur Verwendung für "wissenschaftliche Zwecke" eingegangen sind. Alles landet bei dieser Stiftung augenscheinlich in einem großen Topf, in den nach belieben gegriffen werden kann. Und weil die Differenzierung fehlt kann niemand ausschließen, dass Spenden für "wissenschaftliche Zwecke" von Pandora zweckfremd zur Deckung von Gerichtskosten verwendet werden.

Noch ein Quentchen spannender wird die Unordnung in der Spendenverwaltung der Stiftung Pandora mit der Zuwendungsbestätigung, die Spender erhalten. Auf der Website der Stiftung heißt es dazu:

Zuwendungsbestätigungen: Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für wissenschaftliche Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 10 des Einkommensteuergesetzes auszustellen.

Klingelt's? Wenn die Stiftung die eintreffenden Spenden nicht dem Zweck zuordnen kann, wie will sie dann verhindern, dass sie unberechtigte Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellt, die zur Deckung von Gerichtskosten verwendet werden? Wie ich Adlkofer kennengelernt habe, wird er versuchen, von hinten durch die Brust ins Auge argumentierend auch seinen Prozessen "wissenschaftliche Zwecke" anzudichten. Ein Wirtschaftsprüfer hätte sicher seine helle Freude am Treiben der Pandora.

Hintergrund
Stiftung Pandora: Dringender unanständiger Spendenaufruf

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Spenden, Richter, Adlkofer, Kundi, Stiftung-Pandora


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