Welches Recht gilt im Ausland? (Allgemein)

Sektor3, Montag, 21.11.2011, 19:51 (vor 4561 Tagen) @ Alexander Lerchl

Damit man nicht nur auf die Darstellung von Prof. A. angewiesen ist, hier ein paar Links bzgl. Reflex Studie

OeAWI - Stellungnahme zu Reflex vom 26.11.2010
Eine industrienahe Forschergruppe wollte das Resümee des Projektkoordinators nicht mit tragen.
Rudolf Tauber: Gen-Schäden keine gesicherte Erkenntnis
Charité lässt Korrektur fehlerhafter Doktorarbeiten zu
Reflex-Replikationen - Sammelstrang

Ausgerechnet dieser Professor spricht über ***!
Da sollte man sich doch mal ein bisschen mit seiner Vergangenheit beschäftigen.

Ich habe mir diese Video mal angesehen (nicht in voller Länge, das ist einfach unerträglich) und frage mal in die Runde: wenn jemand als deutscher Staatsbürger juristisch relevante Äußerungen über einen anderen Deutschen im Ausland tätigt, welches Recht gilt dann (also das des Auslandes oder das Deutschlands)?


"Österreich-Mallorca-Fall
Der sich in Österreich von den Strapazen des bayerischen Abiturs erholende deutsche Schüler S, will seiner früheren Lateinlehrerin L mal richtig die Meinung sagen. Von einem Internetcafé in Wien aus versendet er übelste Beschimpfungen und Beleidigungen an die dienstliche E-Mail-Adresse der L. Da L in Mallorca Urlaub macht, ruft sie die entsprechend weitergeleitete E-Mail in Spanien ab und ist empört und verletzt. Als die Urlauber nach Deutschland zurückgekehrt sind, will L, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen S einleitet.

Kurzantwort: Die Äußerungen des S in der E-Mail an L sind nach deutschem Strafrecht als Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch, StGB) verboten und werden von der Staatsanwaltschaft auf Antrag verfolgt, wenn das Strafgesetzbuch Anwendung findet. Dies ist hier der Fall. Zwar wurde die Beleidigungstat im Ausland begangen (Österreich) und auch die "Auswirkungen" der Beleidigung (Ehrverletzung) traten nicht in Deutschland, sondern in Spanien ein. Da aber S deutscher Staatsbürger ist und Beleidigungen auch am Tatort in Österreich bei Strafe verboten sind (§ 111 ÖStGB), gilt nach § 7 Absatz 2 Nr. 1 StGB deutsches Strafrecht. Der von L informierte Staatsanwalt kann also gegen S tätig werden.

...
Darüber hinaus regelt § 7 Absatz 2 StGB, dass bei deutschen Tätern die Verbote des Strafgesetzbuchs im Falle von Auslandstaten Anwendung finden, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist. So liegen die Dinge etwa im Österreich-Mallorca-Fall. Zwar wurde die Beleidigungstat des S im Ausland begangen (Österreich) und auch die "Auswirkungen" der Beleidigung (Ehrverletzung der L) traten nicht in Deutschland, sondern in Spanien ein. Da aber S deutscher Staatsbürger ist und Beleidigungen auch am Tatort in Österreich bei Strafe verboten sind (§ 111 ÖStGB), gilt nach § 7 Absatz 2 Nr. 1 StGB deutsches Strafrecht. Der von L informierte Staatsanwalt kann also gegen S tätig werden."


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