Welches Recht gilt im Ausland? (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Sonntag, 20.11.2011, 20:41 (vor 4565 Tagen) @ KlaKla

Damit man nicht nur auf die Darstellung von Prof. A. angewiesen ist, hier ein paar Links bzgl. Reflex Studie

OeAWI - Stellungnahme zu Reflex vom 26.11.2010
Eine industrienahe Forschergruppe wollte das Resümee des Projektkoordinators nicht mit tragen.
Rudolf Tauber: Gen-Schäden keine gesicherte Erkenntnis
Charité lässt Korrektur fehlerhafter Doktorarbeiten zu
Reflex-Replikationen - Sammelstrang

Ausgerechnet dieser Professor spricht über ***!
Da sollte man sich doch mal ein bisschen mit seiner Vergangenheit beschäftigen.

Ich habe mir diese Video mal angesehen (nicht in voller Länge, das ist einfach unerträglich) und frage mal in die Runde: wenn jemand als deutscher Staatsbürger juristisch relevante Äußerungen über einen anderen Deutschen im Ausland tätigt, welches Recht gilt dann (also das des Auslandes oder das Deutschlands)?

In einem anderen Fall: wenn jemand als deutscher Staatsbürger im Auftrag einer ausländischen Untersuchungskommission als Vorsitzender tätig wird und bewusst und nachweisbar Beweismittel in einer Untersuchung unterschlägt, macht er sich nach deutschem Strafrecht schuldig? (Hier meine ich nicht A., zumindest nicht direkt ...).

--
"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum