Wenn das ein Winkeladvokat spitz kriegt ... (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 22.01.2009, 19:01 (vor 5575 Tagen) @ Gast

... Mobilfunk-Blocker in Gefängnissen erlaubt.

Damit gibt es eine schön fixierte Probandengruppe, an der sich die Dauereinwirkung von schwachen Funkfeldern trefflich erforschen lässt. Ich bin gespannt, wann der erste Winkeladvokat auf die Idee kommen wird, seinen Klienten unter der Vorgabe, er sei ES, vom Einsitzen in einer JVA mit Mobilfunk-Blocker zu befreien. Und wenn so ein Präzedenzfall erst mal da ist, dann könnte die Anzahl der ES unter verurteilten Straftätern einen sprunghaften Anstieg erleben mit allen Konsequenzen in ethischer wie pragmatischer Hinsicht.

Jetzt mal als Sandkastenspiel: Wenn Leute wie Frau S. und Herr W. (theoretisch) in so eine JVA mit Blocker müssten, z.B. weil sie einen Sendemasten umgesägt haben, dann wäre dies für die beiden offenbar eine unerträgliche Situation. Dann müsste der Staat handeln. Wenn er aber handelt und - womit zu rechnen ist - die beiden verlegt, dann erkennt der Staat damit indirekt auch die ES der beiden an! Und das wiederum hätte zur Folge, dass die angestrebte Frühverrentung in greifbare Nähe rückte. Wenn ich so drüber nachdenke, müssten die beiden sich eigentlich geradezu absichtlich beim Fällen erwischen lassen ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Frühverrentung


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