Auflösung der BI-Bindlach (Allgemein)

Gast, Freitag, 05.10.2007, 15:32 (vor 6041 Tagen)

Mit Urteil vom 15.02.2007 schließt sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Entscheidung des Verwaltungsgericht Bayreuths, dass die Mobilfunkanlagen auf dem Anwesen Lainecker Straße 4 in Bindlach nicht als Ortsbild beeinträchtigend anzusehen sind, an.
Ein Vorgehen gegen dieses Urteil erscheint laut Gemeindeverwaltung Bindlach und deren Rechtsvertretung aussichtslos.

Somit endet auch die über 4-jährige Arbeit der BI-Bindlach gegen Mobilfunkmasten und wir lösen uns auf.

Auf diesem Weg möchten wir uns noch bei allen Aktivisten bedanken und wünschen allen anderen Bürgerinitiativen und Mitstreitern weiterhin viel Glück in ihrem Kampf gegen die Mobilfunk-Riesen.

BI-Bindlach vom 04.10.2007

Tags:
Bayreuth, Sterben


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