Nein, Sie drehen die Sache um, Charles (Allgemein)

Fee, Mittwoch, 10.01.2007, 20:43 (vor 6318 Tagen) @ Raylauncher

Nein Anka, Sie drehen die Sache um.

Es ist noch immer so, das wenn man vor Gericht steht, man nur schuldig
ist, wenn dies stichfest bewiesen ist.
Wenn es nicht bewiesen ist, bleibt man unschuldig.

Sie fordern immer *Beweise* von Menschen, die hier mitteilen was sie in
der Praxis erfahren haben.
Sie haben immer als festes Ausgangspunkt, das diese Menschen einfach
lügen.
Und sie bleiben als Lügner gekennzeichnet, bis sie unwiederlegbare

Beweise

vorführen können.

Keiner der ES hat aber ein Labor zur Verfügung. Und die gängige Labors
wollen nur die Unschädlichkeit vorgaukeln.
Ausserdem hat kein Labor als Ansatzpunkt um ES mit Verständnis zu

prüfen.


Deswegen haben viele ES keine Lust mehr zu posten.


Wenn ein Angeklagter vor Gericht steht und von einem Ankläger eines
Deliktes beschuldigt wird, steht der Ankläger in der Pflicht, dafür die
Beweise vorzulegen. Ohne Beweise keine Verurteilung. Soweit sind wir uns
offensichtlich einig.

In welcher Rolle ist nun der Elektrosensible?

Wird er von den Mobilfunkern in irgend einer Weise angeklagt? Sicher
nicht, wenn er nicht gerade einen Mast angesägt oder einen Sender
abgefackelt hat.

Meiner Meinung nach sind doch die Elektrosensiblen in der Rolle des
Anklägers. Dies wird ja auch in vielen der Diskussionen deutlich, denn sie
klagen die Mobilfunkindustrie bzw. den Staat an, durch die Aussendung
elektromagnetischer Wellen ihre Gesundheit bzw. ihr Wohlbefinden zu
schädigen und fordern eine Abschaltung der Sender bzw. eine Reduzierung
von Grenzwerten. Weiterhin bezichtigen sie diese Mobilfunker mitunder auch
der Verschwörung.

Und was machen die Mobilfunker in ihrer Rolle als Angeklagte? Sie fordern
nur ihr Recht (s.o.): Nämlich für den Gegenstand der Anklage, das von
ihnen nach Auffassung der Elektrosensiblen mutmaßlich begangene Delikt,
durch die ausgesendeten Funkwellen Krankheiten zu verursachen, handfeste
Beweise. Stichhaltige Beweise jedoch können oder wollen die
Elektrosensiblen nicht liefern. Stattdessen versuchen sie Gründe
herbeizureden, warum dies eben nicht möglich sei und fordern die
Beweislast umzukehren.

Es steht ja jedem ES frei, vor Gericht seine "Rechte" einzuklagen. Nur
sind dann eben auch wieder Beweise erforderlich. Behauptungen und
Verschwörungstheorien nützen da recht wenig. So ist das nun einmal in
einem Rechtsstaat.

Raylauncher

Wenn jemandem z.B. eine Körperverletzung angetan worden ist, muss doch nicht der Verletzte dem Täter diese selber nachweisen können, sondern der Verletzte bekommt Hilfe durch die Polizei bei der Beweisaufnahme. Wir Elektrosensiblen sind in einer ähnlichen Lage wie Verletzte, wenn entweder keine Polizei ihnen behilflich wäre oder diese zu einem mehr oder weniger grossen Teil vom Täter finanziert würde.


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