Deutschland: Regeln für 5G-Auktion waren rechtswidrig (Allgemein)

Gast, Donnerstag, 29.08.2024, 23:48 (vor 516 Tagen)

Die Vergaberegeln der Versteigerung von 5G-Frequenzen 2019 waren rechtswidrig, urteilte am 27. August 2024 das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 1 K 1281/22). Das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer habe unerlaubten Einfluss ausgeübt. Vier Telekommunikationsanbieter ersteigerten die Lizenzen für 6,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig verpflichteten sie sich, unter anderem bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download zu versorgen. Dass der Bund im Gegenzug auf Drängen Scheuers auf eine "Diensteanbieterverpflichtung" verzichtete (regulierte Verpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber Service-Provider zuzulassen), war rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht. Der fehlende Wettbewerb hatte allgemein höhere Mobilfunkpreise in Deutschland zur Folge. Der Rechtsstreit ging zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Oktober 2021 wieder an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen. Die Auswirkungen des Urteils sind derzeit noch unklar. mehr ...

Das Sechs-Milliarden-Euro-Problem der Bundesnetzagentur

H. Lamarr @, München, Dienstag, 27.01.2026, 14:39 (vor 5 Stunden, 11 Minuten) @ Gast

Es war die größte Niederlage in der Geschichte der Bundesnetzagentur: Im Sommer 2024 erklärte das Verwaltungsgericht in Köln die von der Bonner Regulierungsbehörde konzipierte Versteigerung der 5G-Frequenzen für unrechtmäßig. Das Urteil ist längst rechtskräftig. Bei der Festlegung der Rahmenbedingungen der 5G-Versteigerung hatte das Verkehrsministerium unter CSU-Minister Andreas Scheuer so massiv mitgemischt, dass die BNetzA befangen wirkte.

Jetzt droht die Rückzahlung der Auktionserlöse – außer, die BNetzA vermittelt einen Kompromiss: „Die Frequenzvergabe muss zwingend wiederholt werden“, so das Urteil des Regensburger Juraprofessors Jürgen Kühling. Pünktlich zur Beiratssitzung der BNetzA am Montag hat er ein Gutachten zum Streitfall vorgelegt, Auftraggeber war die Netzgesellschaft EWE aus Oldenburg, eine der Klägerinnen in dem Verfahren.

Noch hat die BNetzA keinerlei Maßnahmen ergriffen. Entsprechend läuft die modernste Mobilfunk-Generation in Deutschland auf den 2,0- und 3,6-Gigahertz-Frequenzen aktuell ohne rechtliche Grundlage. Und die etwa 6,5 Milliarden Euro, zu deren Zahlung sich die Netzbetreiber für die Frequenznutzung verpflichteten, stehen im Risiko. weiter auf WirtschaftsWoche ...

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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