TREMF löst DGUV-Vorschrift 15 ab (Allgemein)

Gast, Samstag, 17.01.2026, 16:48 (vor 6 Tagen)

Seit Jahresbeginn 2026 gilt in deutschen Betrieben ein vereinheitlichtes, aber verschärftes Regelwerk zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihre Handlungsempfehlungen aktualisiert und macht damit den Weg frei für die alleinige Geltung der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV). Die jahrzehntealte DGUV Vorschrift 15 (ehemals BGV B11) der Berufsgenossenschaften wurde Ende 2025 formell aufgehoben. Für Unternehmen bedeutet das: Alte Dokumente sind obsolet, neue Risikobewertungen nach dem EMFV-Rahmen sind Pflicht. weiter ...

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