2026: 15 Jahre Europarat-Falschmeldung von Diagnose-Funk (Berichtigungen)

H. Lamarr, München, (vor 3 Tagen) @ H. Lamarr

Über folgendes Kontaktformular habe ich nun Diagnose-Funk direkt in Kenntnis gesetzt: http://www.diagnose-funk.org/kontakt.php

Sehr geehrte Damen und Herrn,

unter dem Link ...
http://www.diagnose-funk.org/politik/politik-int/europarat-fordert-kurswechsel.php
publizieren Sie anstelle der Resolution 1815 nur deren Entwurf vom 6. Mai 2011. Resolution und Entwurf unterscheiden sich substanziell in Absatz 8.3.2. Details dazu sind unter dem Link ...
http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_12/resolution_1815/resolution_1815.html
nachzulesen.
Ich fände es den Lesern Ihrer Website gegenüber fair, den veralteten Text des Entwurfs schnellstmöglich gegen den tatsächlich verabschiedeten Text der Resolution zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Abgeschickt am 22.07.2012 um 18 Uhr, allgemeines Formular, Quittung mit: "Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese umgehend bearbeiten."

Bemerkenswert finde ich, dass zur Kontaktaufnahme die komplette Adresse inklusive Telefonnummer und (natürlich) E-Mail-Adresse eingegeben werden muss - und zwar lückenlos. Fehlt nur eine dieser Pflichtangaben, lässt sich das Formular nicht absenden. So viel Neugier hätte ich bei einem Verein, der staatlichen Institutionen alles mögliche an Gemeinheiten unterstellt, jetzt nicht erwartet. Wieso genügt dem Verein beim Erstkontakt als Pflichtfeld nicht die E-Mail-Adresse? Ich wollte doch nur einen Fehler melden und will weder als Mitglied geworben werden, noch möchte ich nach einer Pietätsphase im Briefkasten Werbematerial der nächstgelegenen Baubiologen vorfinden :-(.

Seit nunmehr 15 Jahren lässt der Verein Diagnose-Funk die Falschmeldung über die Resolution 1815 des Europarats unberichtigt auf seiner Website stehen.

Das auf der Webseite angebotene PDF mit dem "Brennpunkt" über die, wie wir heute wissen, ziemlich folgenlose Resolution des Europarats, hat Diagnose-Funk jedoch irgendwann nach 2012 und vor Januar 2021 berichtigt. Allerdings wirkt die Berichtigung reichlich gequält, denn der Verein wollte sich einerseits nicht von seiner liebgewonnenen Falschmeldung trennen, andererseits aber nicht weiter Angriffsfläche bieten. Die krampfhafte Lösung für diese divergierenden Interessen: Im PDF stehen unter Punkt 8.3.2 jetzt beide Versionen: Zuerst der völlig überflüssige, weil nicht verabschiedete Entwurfstext, und danach der tatsächlich verabschiedete entschärfte Text. Das sieht dann so aus:

8.3.2. alle Handys, DECT-Telefone, WLAN-oder WLAN-Systemen an Schulen und in den Klassenräumen verbieten, wie es von einigen regionalen Behörden, medizinischen Verbänden sowie bürgerlichen Vereinen und Initiativen gefordert wird. (Fassung Ständiger Ausschuss, 27.05.2011: Verkabelte Internetverbindungen sollen für Kinder im Allgemeinen bevorzugt werden und im Besonderen in Schulen und Klassenräumen. Der Gebrauch von Mobiltelefonen durch Schüler sollte auf dem Schulgelände streng geregelt werden.)

Wer das liest und nicht weiß, was der "Ständige Ausschuss" des Europarats ist, kann nicht erkennen, welche der beiden Textversionen die gültige ist. Da die zugehörige Webseite des Vereins nach wie vor nur die ungültige Textfassung zeigt, unterstützt dies die falsche Interpretation der Passage 8.3.2 im PDF.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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