10 kW/m² gemäß 26. BImSchV (Allgemein)
Man beachte auch den Punkt 2. -> demnach kann bei "gepulsten" Funkdiensten auch 32 x 61 V/m grenzwertkonform sein.
32 x 61 V/m = 1952 V/m = 10 107 W/m² = 10 kW/m²
Nicht schlecht! Zwar "nur" für Spitzenwerte gültig, aber schon ein bisschen arg hoch ...
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –