Die Funkwende aus Sicht von Claude (Abstract) (Allgemein)
Abstract
Die Denkschrift von Wilfried Kühling (BUND-EMF-Referent, Sept. 2022) fordert eine Absenkung der Mobilfunk-Grenzwerte auf 1 µW/m² innen bzw. 100 µW/m² außen – rund vier bis fünf Zehnerpotenzen unter den geltenden Werten der 26. BImSchV. Der Vorschlag wird über eine Analogie zum Lärmschutzrecht begründet, die jedoch eine dort etablierte Dosis-Wirkungs-Basis suggeriert, die für athermische EMF-Effekte in dieser Form nicht existiert. Die zitierte Literatur mischt regulär referierte Tierstudien mit Positionspapieren interessengeleiteter Fachverbände (EUROPAEM, BUND) und stellt eine wissenschaftliche Minderheitsposition – athermische Effekte seien gesundheitlich gesichert relevant – als deutlich konsentierter dar, als es dem aktuellen Stand von WHO, ICNIRP und BfS entspricht; teils wird dabei selektiv zitiert (u. a. ein veraltetes ICNIRP-Zitat von 1998 statt der aktuellen Leitlinien von 2020).
Die darauf gestützte Klage vor dem VG Berlin gegen die Bundesrepublik (Art. 2 Abs. 2 GG) hat nach meiner Einschätzung geringe Erfolgsaussichten: Eine direkte Normenkontrolle gegen eine Bundesverordnung ist vor Verwaltungsgerichten kaum eröffnet, eine Feststellungs- oder Leistungsklage müsste eine grundrechtliche Schutzpflichtverletzung nachweisen, und die bisherige Rechtsprechung (u. a. BVerfG 2002) billigt dem Verordnungsgeber bei umstrittener Wissenschaftslage einen weiten Einschätzungsspielraum zu. Anders als beim Klimabeschluss 2021, wo die physikalische Kausalkette unstrittig war, müssten Gerichte hier selbst einen offenen wissenschaftlichen Meinungsstreit entscheiden – das haben deutsche Verwaltungsgerichte bislang konsequent vermieden. Erfolgversprechender sind Einzelfallklagen gegen konkrete Standortbescheinigungen, wie sie 2024 vor dem OVG Koblenz zu einer Sachverhaltsaufklärung geführt haben.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –