KO-Ini Satzung ergänzt - Geschäftsführer gegen Honorazahlung (Forschung)
Ergänzung:
§ 10 Vorstand
4. Der Vorstand ist berechtigt, für die Unterstützung bei der Bewältigung von Aufgaben der Organisation wie interdisziplinären Kommunikation einen Geschäftsführer zu bestellen – auch unter Vereinbarung entsprechender Honorarregelungen.
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Meine Meinungsäußerung