Von Trojanischen Pferden und faulen Eiern (Forschung)

Sektor3, (vor 5606 Tagen) @ H. Lamarr

Und ob das BfS die 0,5 Gy tatsächlich bei der Reflex-Bewertung generös übersehen hat, das lässt sich mit ziemlicher Sicherheit an der Prägnanz der Antwort erkennen, wenn das Amt danach gefragt wird. Welche zwickmühlenartige Fragestellung würde Ihnen denn da so vorschweben?

z.B.:


Liebes BfS,

in der seit mehreren Jahren online abrufbaren "Stellungnahme zum Abschlussbericht des REFLEX-Forschungsverbundes (5. EU-Rahmenprogramm)" bescheinigen Sie den Ergebnissen der AG Tauber:

  • "Methoden und Ergebnisse sind nachvollziehbar beschrieben"
  • "Der von Tauber beobachtete "Fenstereffekt" zwischen 1 und 2 W/kg ist zur Zeit biologisch nicht erklärbar, kann prinzipiell jedoch nicht ausgeschlossen werden."


In der Stellungnahme des BfS wird jedoch ein wesentlicher Aspekt der Arbeitsgruppe Tauber nicht erwähnt – DNA-Strangbrüche durch Mikrowellenstrahlung (1800 MHz, continuous wave, 1,3 W/kg, 72h), in vergleichbarer Quantität wie durch Bestrahlung mit Röntgenstrahlung von 0,5 Gy (vgl. Vortrag im 7. Workshop "Elektromagnetische Felder in der Umwelt"; Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, Düsseldorf; 2. Dezember 2004, Seite 6).

Die Fachwelt nahm den Vergleich von Mikrowellen- zu Röntgenstrahlung schon seit 2003 zur Kenntnis. So berichtete Lutz Haberland von der 25. Jahrestagung der Bioelectromagnetics Society (BEMS) vom 22. bis 27. Juni 2003 in Maui, Hawai, über diesen Effekt:

"Erwähnenswert scheint, dass der Effekt bei SAR=1,3 W/kg nach 72 h ähnlich stark ausgeprägt war wie der Effekt bei Positivkontrolle mit ionisierenden Gammastrahlen von 0,5 Gy (entspricht ca. 1/10 der tödlichen Dosis für Menschen!)"

Aus der Sicht eines IZgMF-Forenteilnehmers wäre deshalb als Reaktion des BfS zu erwarten gewesen, dass

  • entweder durch das BfS mit ausreichender Sicherheit festgestellt worden wäre, dass die von der AG Tauber berichtete Vergleichbarkeit der Mikrowellenexposition mit Röntgenstrahlung nicht zutrifft,
  • oder dass das BfS alle Maßnahmen ergriffen hätte, die bei einer Exposition mit Röntgenstrahlung geboten sind.


In beiden Fällen wäre eine Erwähnung in der Stellungnahme des BfS zu erwarten gewesen. Dies war jedoch nicht der Fall.

Angesichts zahlreicher Gefahrenmeldungen über mögliche Schäden durch Mikrowellenstrahlung erwarten wir Ihre baldige Stellungnahme – auch und gerade im Hinblick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des BfS zum Strahlenschutz der Bevölkerung.

MfG

Tags:
BfS, Röntgenstrahlen, Tauber, BEMS-Tagung, Gammastrahlen, Haberland

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