Sachsensumpf: Gericht verurteilt kritische Journalisten (Allgemein)
Was in Großbritannien geht, geht auch in der Ex-DDR
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Das Amtsgericht Dresden hat zwei Journalisten wegen übler Nachrede in einem Artikel zur Sachsensumpf-Affäre zu Geldstrafen verurteilt. Ungewöhnlich: Statt eines presserechtlichen Verfahrens gab es ein Strafverfahren und die Dresdner Justiz entschied quasi in eigener Sache. Der Journalistenverband ist entsetzt.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –