Wasserfallen-TV ins Wasser gefallen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 13.06.2023, 14:11 (vor 515 Tagen)

Glaubt man Gigaherz-Jakob, hätte heute eine wichtige Sitzung zur Lockerung der EMF-Grenzwerte aus dem Schweizer Bundeshaus live in die große weite Welt hinaus übertragen werden sollen. Aber Pustekuchen, die Website des Schweizer Parlaments ist seit Stunden mausetot, nichts geht mehr. Dafür mag es diverse gute Gründe geben wie einen technischen Fehler oder eine Überlastung der Server. Oder aber, Vorsicht Verschwörungstheorie, die IT des Bundeshauses hat den Zugang zum Parlamentsfernsehen gezielt abgeschaltet, um Mobilfunkgegner an ihren PCs von der wichtigen Sitzung auszusperren :-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Nicht ins Wasser gefallen

Gustav, Mittwoch, 14.06.2023, 07:48 (vor 514 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Gustav, Mittwoch, 14.06.2023, 08:12

Aber Pustekuchen, die Website des Schweizer Parlaments ist seit Stunden mausetot, nichts geht mehr. Dafür mag es diverse gute Gründe geben wie einen technischen Fehler oder eine Überlastung der Server.

Die Erklärung für den Ausfall ist allgemein bekannt. Am Donnerstag wird Präsident Selenski eine Video-Rede im Schweizer Parlament halten. Verschiedene Webseiten des Bundes und öffentliche Betriebe wie die SBB wurden mit DDoS Attacken angegriffen, die bereits seit mehreren Tage andauert. Eine Russland freundliche Gruppe bekannte sich zu den Attacken.


Zum eigentlichen Thema: Die Hoffnungen Jakobs haben sich nicht erfüllt, die Motion wurde angenommen:

Die Mobilfunkanbieter sollen nach dem Willen des Parlaments bis 2024 die fünfte Generation des Mobilfunkstandards (5G) zu möglichst geringen Kosten aufbauen können. Als Zweitrat hat am Dienstag der Ständerat eine entsprechende Motion der FDP-Fraktion angenommen.

Er machte dabei allerdings einen Vorbehalt und änderte den Text des Vorstosses ab. Die Motion in ihrer abgeänderten Fassung nahm er danach oppositionslos an.

Die Motion verlangt vom Bundesrat, die Rahmenbedingungen für den 5G-Ausbau zu schaffen. Zudem solle der Bundesrat zusammen mit der Branche die breite Bevölkerung über die künftige Mobilfunk-Generation sachgerecht informieren.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) wollte im Motionstext allerdings präzisiert haben, dass die geltenden vorsorglichen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen nicht erhöht werden sollen. Der Gesamtrat folgte ihr in diesem Punkt.

Der Vorstoss geht zurück an den Nationalrat. Dieser hatte im Juni 2021 die Fraktionsmotion in ihrer ursprünglichen Form gutgeheissen.


Weshalb Jakob von einer erneuten Niederlage des Motionärs schreibt über die sich Wasserfallen auch noch freuen kann, erschliesst sich mir leider nicht.


Alle Details findet man unter Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen

Unendliche Geschichte: EMF-Grenzwertdiskussion in der Schweiz

H. Lamarr @, München, Samstag, 17.06.2023, 11:28 (vor 511 Tagen) @ Gustav

Verschiedene Webseiten des Bundes und öffentliche Betriebe wie die SBB wurden mit DDoS Attacken angegriffen, die bereits seit mehreren Tage andauert. Eine Russland freundliche Gruppe bekannte sich zu den Attacken.

Für mich erstaunlich, dass Aktivisten die Website des Schweizer Parlaments derart dauerhaft vom Netz nehmen können, denn erreichbar ist sie noch immer nicht.

[...]

Der Vorstoss geht zurück an den Nationalrat.

Was bedeutet das? Beginnt die gesamte Prozedur im Ober- und Unterhaus nun von Neuem oder muss der vom Ständerat geänderte Vorstoß nun vom Nationalrat abgenickt werden, um gültig zu werden? Was, wenn der Nationalrat das nicht tut?

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KVF-S: Die heilige Kuh (Anlagegrenzwert) bleibt auf dem Eis

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 29.06.2023, 22:42 (vor 498 Tagen) @ H. Lamarr

Glaubt man Gigaherz-Jakob, hätte heute eine wichtige Sitzung zur Lockerung der EMF-Grenzwerte aus dem Schweizer Bundeshaus live in die große weite Welt hinaus übertragen werden sollen.

Naja, sooo wichtig war die Sitzung am 13. Juni eigentlich nicht, denn die Beschlussempfehlung der KVF-S für das Votum des Ständerats wurde schon am 24. Mai veröffentlicht:

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat ihre Auseinandersetzung mit dem Mobilfunknetz und dessen Ausbau weiter vertieft. Sie befürwortet eine Weiterentwicklung des Netzes, dies aber unter Festhalten an den bestehenden Grenzwerten. [...]

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat sich erneut mit dem Ausbau des Mobilfunknetzes auseinandergesetzt. Um sich ein Bild über die derzeitigen Herausforderungen machen zu können, hat die Kommission die verschiedenen, mit dem Ausbau des Netzes befassten Akteure angehört. Ebenso hat sie im Rahmen der Beratung der Motion Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen (20.3237) verschiedene Zusatzabklärungen betreffend nichtionisierende Strahlung zur Kenntnis genommen. Um eine ausreichende Grundversorgung im Bereich der Telekommunikation auch in Zukunft sicherzustellen, erachtet die Kommission ein Voranschreiten bei der Einführung der fünften Generation des Mobilfunkstandards (5G) als unerlässlich. Diese Weiterentwicklung soll aber explizit ohne eine Erhöhung der bestehenden vorsorglichen Anlagegrenzwerte erfolgen. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieses Anliegen auch im Motionstext entsprechend festgehalten werden soll. Entsprechend hat die KVF-S mit 7 zu 5 Stimmen eine Änderung des Motionstextes vorgenommen. Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, der abgeänderten Motion zuzustimmen.

Rede von Lisa Mazzone

Am 13. Juni war es dann im Ständerat nur noch eine Formsache von fünf Minuten, da als einzige Rednerin das Kommissionsmitglied Lisa Mazzone das Wort (im Original auf französisch) ergriff und sagte ...

Dieser Antrag wurde von der Kommission lange und gründlich geprüft. Unsere Kommission hat sich zunächst im Oktober 2021 damit befasst. Damals wurde beschlossen, den Bericht über das Postulat unserer Präsidentin, Frau Häberli-Koller, abzuwarten. Dann, am 5. September 2022, verlangten wir zusätzliche Informationen, als Ergänzung zum Bericht des Bundesrates über das Monitoring der nichtionisierenden Strahlung. Und schliesslich haben wir am 23. Mai dieses Jahres die wichtigsten Partner angehört, die Vertreter der Gemeinden, der Städte, der Kantone und der Branche.

Ich erinnere daran, dass diese Motion 2020 eingereicht, 2021 vom Nationalrat angenommen und von unserer Kommission geändert wurde, wie Sie sich überzeugen konnten. Die Änderung wurde mit 7 zu 5 Stimmen angenommen, aber die geänderte Motion wurde später von allen Mitgliedern einstimmig angenommen.

Was wollte man mit diesem Antrag erreichen? Natürlich geht es nicht nur darum, ein Zeichen zu setzen und die durch den Antrag angestrebte Beschleunigung des Ausbaus des 5G-Netzes zu unterstützen, sondern auch darum, daran zu erinnern, dass die Grenzwerte nicht angetastet werden dürfen, wodurch die Akzeptanz dieser Projekte gewährleistet wird. Es ist bekannt, dass es viele Ängste, Zweifel und Einwände gegen diese Projekte gibt. Die Kommission hat beschlossen, dass sie ein klares Signal setzen will, dass die Grenzwerte eingehalten und nicht verändert werden sollen.

Ich erinnere noch einmal daran, dass das Ziel des Antrags darin bestand, dass die Betreiber dieses Netz innerhalb der nächsten fünf Jahre, also bis 2024, landesweit zu möglichst geringen Kosten ausbauen können. Deshalb habe ich Sie an die verschiedenen Etappen erinnert, die dem vorausgingen, denn heute ist es Sommer 2023. Aber man sieht, in welche Richtung die Kommission gehen möchte.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung - das ist eine wichtige Präzisierung im Vergleich zu dem Text, den wir in die Motion eingebracht haben - zwei Arten von Grenzwerten vorsieht: den Immissionsgrenzwert und den Anlagegrenzwert. Es tut mir leid, dass das jetzt sehr technisch wird, aber es ist wichtig, um zu verstehen, warum wir uns auf den einen beziehen.

Immissionsgrenzwerte müssen überall dort eingehalten werden, wo sich Menschen aufhalten können. Sie schützen vor gesundheitlichen Auswirkungen, die wissenschaftlich nachgewiesen sind, und der Monitoringbericht des Umweltbundesamtes hat gezeigt, dass die gemessenen Feldstärken an Orten, an denen sich Menschen üblicherweise aufhalten, deutlich unter den Immissionsgrenzwerten liegen. Das bedeutet, dass der Schutz vor den kurzfristigen Auswirkungen der Strahlung auf die Gesundheit gewährleistet ist.

Die Mobilfunkanlage muss die Grenzwerte für die maximale Nutzung und die maximale Immissionsleistung einhalten; diese Größen können eindeutig bestimmt werden, so dass man genau weiß, wie hoch die maximale Leistung sein wird. Die Grenzwerte erlauben auch eine eindeutige Prognose der zu erwartenden Strahlung einer Anlage.

Die Vollzugsbehörden, die Kantone - einige Kantone haben diese Aufgabe an die Gemeinden delegiert - können relativ einfach ein standardisiertes und gut verständliches Kontrollsystem einrichten. Deshalb kann man sagen, dass wir in der Schweiz ein Netz von guter Qualität haben.

An Orten mit empfindlicher Nutzung, also in Wohnhäusern, Schulen, Krankenhäusern, Altersheimen oder auch auf Kinderspielplätzen, müssen Mobilfunkanlagen den sogenannten Anlagegrenzwert einhalten, und auf diesen Grenzwert beziehen wir uns in der Motion. Es handelt sich um einen Vorsorgewert, und diese Vorsorge, die in der Verfassung und im Umweltschutz - das ist das Vorsorgeprinzip - und speziell in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) verankert ist, soll vor möglichen Risiken schützen, die noch nicht erkennbar sind. Der Grenzwert der Anlage wird nach dem Vorsorgeprinzip entsprechend dem Stand der Technik festgelegt. Er hat zur Folge, dass die Funkbelastung an diesen besonderen Orten zehnmal geringer ist als der Immissionsgrenzwert. Kinder, die sich in der Schule oder im Kindergarten aufhalten, sind also zehnmal weniger Strahlung ausgesetzt, als wenn sie sich an anderen Orten aufhalten. Aus diesem Grund haben wir in der Kommission beschlossen, uns auf diese Werte zu beziehen.

Für unsere Kommission ist, wie ich bereits sagte, die lokale Akzeptanz notwendig, um diese Projekte vorantreiben zu können. Die Präzisierung unseres Antrags ermöglicht dies. Das hat uns davon überzeugt, diesen Weg zu gehen, und ich fordere Sie auf, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Es gibt keine weiteren Vorschläge, da der Antrag einstimmig angenommen wurde.

Kommentar: Mit Verlaub, ich habe Zweifel, ob Frau Mazzone die Schweizer EMF-Grenzwertproblematik tatsächlich voll und ganz verstanden hat. Denn hätte sie es, hätte sie den folgenden Satz nicht gesagt: "Kinder, die sich in der Schule oder im Kindergarten aufhalten, sind also zehnmal weniger Strahlung ausgesetzt, als wenn sie sich an anderen Orten aufhalten." Was gibt es daran auszusetzen? Der Satz beschreibt eine theoretisch mögliche Extremsituation, die in der Realität so aber nie vorkommt. Mazzone erweckt den Eindruck, in Schulen und Kindergärten herrsche stets der Anlagegrenzwert, anderswo (z.B. daheim oder auf dem Schulweg) hingegen stets der Immissionsgrenzwert. Das aber ist nirgendwo der Fall, nicht nur in der Schweiz, sondern nirgendwo in der Welt. Die tatsächliche Funkimmission mag in der Schweiz in Ausnahmefällen dem Anlagegrenzwert zeitlich begrenzt bei voller Anlagenauslastung nahe kommen, dem Immissionsgrenzwert ist jedoch garantiert kein Mensch auf der Welt ausgesetzt. Es gibt genügend Messkampagnen, die meine Behauptung belegen. In den allermeisten Situationen ist die Funkimmission weit unter den Anlagegrenzwerten und noch viel weiter unter den Immissionsgrenzwerten.

Organisierte Mobilfunkgegner in der Schweiz haben es verstanden, diesen Sachverhalt zugunsten furchteinflößender Grenzwertbetrachtungen geschickt auszublenden.

Anlagegrenzwerte auf Wirkung prüfen

Schon seit mehr als 20 Jahren haben die Schweizer ihre heiligen Anlagegrenzwerte. Deutsche, Franzosen, Briten, Amerikaner und mehr als 100 andere Völker haben hingegen nur die Immissionsgrenzwerte. Und, sind die Schweizer heute gesünder als die anderen oder die anderen kränker als die Schweizer? Nicht dass ich wüsste, doch das könnte man ja mal ernsthaft untersuchen lassen. Unendlich schwierig sollte das nicht sein, wenn man sich z.B. nur auf Krebs bezieht. Denn die von Mobilfunkgegnern so hoch geschätzte 2B-Eingruppierung von Iarc gilt nicht für irgendwelche Krebse, sondern nur für Tumoren im Hirn und im Zentralen Nervensystem eines Menschen. Das sollte doch einen überschaubar komplizierten Vergleich der altersstandardisierten Tumor-Inzidenzen in der Schweiz gegenüber möglichst schweizähnlichen Ländern ohne Anlagegrenzwert zulassen. Zeigen sich statistisch signifikante Unterschiede zugunsten der Schweiz, haben die Anlagegrenzwerte möglicherweise die gewünschte Wirkung. Andernfalls wohl nicht. Mir ist klar, dass allerlei Nebeneffekte einen messerscharfen Vergleich erschweren, dennoch könnte man mMn wenigstens mal hinschauen, ob es da etwas zu entdecken gibt ...

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Tags:
Vorsorgewert, Schweiz, Anlagengrenzwert

Hirntumoren in CH: Anlagegrenzwerte ohne Schutzwirkung?

H. Lamarr @, München, Sonntag, 16.07.2023, 23:33 (vor 481 Tagen) @ H. Lamarr

Schon seit mehr als 20 Jahren haben die Schweizer ihre heiligen Anlagegrenzwerte. Deutsche, Franzosen, Briten, Amerikaner und mehr als 100 andere Völker haben hingegen nur die Immissionsgrenzwerte. Und, sind die Schweizer heute gesünder als die anderen oder die anderen kränker als die Schweizer? Nicht dass ich wüsste, doch das könnte man ja mal ernsthaft untersuchen lassen. Unendlich schwierig sollte das nicht sein, wenn man sich z.B. nur auf Krebs bezieht. Denn die von Mobilfunkgegnern so hoch geschätzte 2B-Eingruppierung von Iarc gilt nicht für irgendwelche Krebse, sondern nur für Tumoren im Hirn und im Zentralen Nervensystem eines Menschen. Das sollte doch einen überschaubar komplizierten Vergleich der altersstandardisierten Tumor-Inzidenzen in der Schweiz gegenüber möglichst schweizähnlichen Ländern ohne Anlagegrenzwert zulassen. Zeigen sich statistisch signifikante Unterschiede zugunsten der Schweiz, haben die Anlagegrenzwerte möglicherweise die gewünschte Wirkung. Andernfalls wohl nicht. Mir ist klar, dass allerlei Nebeneffekte einen messerscharfen Vergleich erschweren, dennoch könnte man mMn wenigstens mal hinschauen, ob es da etwas zu entdecken gibt ...

Da mein Vorschlag offensichtlich niemanden interessiert, habe ich kurz gegoogelt und auf Anhieb den Schweizerischen Krebsbericht 2021 gefunden. Was dieser über Krebs des Gehirns und Zentralnervensystems berichtet, lässt mich an der Schutzwirkung der Anlagegrenzwerte erheblich zweifeln. Denn es ist keineswegs so, dass die Schweiz bei der Inzidenzrate für Hirntumoren besser dasteht als andere Länder. Derzeit trifft eher (noch) das Gegenteil zu.

Die folgende Grafik sagt eigentlich schon alles, wer sie größer und schärfer sehen möchte, findet sie auf Seite 97 des Krebsberichts.

[image]
Grafik: Schweizerischer Krebsbericht 2021

Da kann man schon ins Grübeln kommen. Im internationalen Vergleich von zehn europäischen Ländern hatte 2018 nur Frankreich eine höhere Inzidenzrate für Hirntumoren als die Schweiz. Die niedrigste (bei Männern) hatte Österreich, dessen Bewohner keine Anlagegrenzwerte haben, sondern die Icnirp-Grenzwerte. Auch Frankreich hat die Icnirp-Grenzwerte, die Mobilfunknetzbetreiber dort sind jedoch seit 2015 gehalten, eine maximale Immission von 6 V/m nicht zu überschreiten. Anscheinend ist auch diese gut gemeinte Vorsorgemaßnahme für die Katz'. Warum? Weil die zeitliche Entwicklung der (anhand der Krebsregisterdaten geschätzten) Hirntumor-Inzidenraten in der Schweiz von 1988 bis 2017 überhaupt keine Korrelation mit der Einführung des GSM-Massenfunks (1993) in dem Alpenstaat zeigt.

Da ich kein Wissenschaftler bin, behaupte ich vorbehaltlich des Irrtums, der Schweizerische Krebsbericht 2021 gibt gegenwärtig keinerlei Anhaltspunkte dafür, die Eidgenossen wären mit den im Jahr 2000 eingeführten Anlagegrenzwerten besser gegen Hirntumoren geschützt als ohne. Da es offensichtlich keine gesicherten Werte für die Latenzzeit von Hirntumoren gibt, sind mittlerweile rd. 23 Jahre Geltungsdauer der Anlagegrenzwerte ein Wert, der sich in den Inzidenzraten bemerkbar machen müsste – wenn die Anlagegrenzwerte Wirkung hätten. Und tatsächlich ist die Inzidenz zuletzt in der Zeitspanne 2013 bis 2017 bei Schweizern und Schweizerinnen schon leicht zurück gegangen. Dies kann aber eine normale Schwankung sein, wie sie auch früher auftrat. Ergo müssen die kommenden drei oder vier Krebsberichte für die Schweiz abgewartet werden, ob sich dort bei der Hirntumorinzidenz ein Trend nach unten erkennen lässt. Ist dies der Fall, deutet es in erster Näherung darauf hin, dass ich mich mit meiner Behauptung geirrt habe, die Anlagegrenzwerte hätten keine Schutzwirkung gegen Hirntumoren. Aus heutiger Sicht halte ich einen solchen Trend jedoch für unwahrscheinlich, denn die Schweiz ist beileibe nicht das einzige Land, deren Hirntumorstatistiken keinerlei Korrelation mit der Einführung des Massenfunks zeigen. Der von organisierten Mobilfunkkritikern behauptete Kausalzusammenhang zwischen Funkeinwirkung und Hirntumoren steht auf wackligen Beinen und selbst wenn Iarc 2024 das Hirntumorrisiko infolge Funkexposition hochstufen würde (von "möglicherweise" krebserregend z.B. auf "wahrscheinlich" krebserregend), ändert sich daran im Alltag nicht viel, denn die Iarc-Eingruppierung trifft keinerlei Aussage, wie hoch das Krebsrisiko dann ist. Eine beim Mobilfunk übliche Exposition kann dann trotzdem gesundheitlich unbedenklich sein!

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Mir ist es egal, ob die Schweiz an ihren Anlagegrenzwerten festhält, diese lockert oder aufgibt. Was mir gegen den Strich geht ist nur die Sturheit, mit der nicht wenige Schweizer Politiker den Anlagegrenzwerten den unantastbaren Staus einer heiligen Kuh zugestehen. Wenn sich die Anlagegrenzwerte als unnötige Vorsorgemaßnahme herausstellen, nach weltweit 30 Jahren digitalen Massenfunk gibt es dafür Hinweise, sollten Politiker mMn auch mal in der (desinformierten) Bevölkerung unpopuläre aber vernünftige Entscheidungen wagen :yes:.

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Mosgöller: Hirntumor-Krebsrisiko hängt von der Exposition ab

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 19.07.2023, 09:03 (vor 479 Tagen) @ H. Lamarr

Der von organisierten Mobilfunkkritikern behauptete Kausalzusammenhang zwischen Funkeinwirkung und Hirntumoren steht auf wackligen Beinen und selbst wenn Iarc 2024 das Hirntumorrisiko infolge Funkexposition hochstufen würde (von "möglicherweise" krebserregend z.B. auf "wahrscheinlich" krebserregend), ändert sich daran im Alltag nicht viel, denn die Iarc-Eingruppierung trifft keinerlei Aussage, wie hoch das Krebsrisiko dann ist. Eine beim Mobilfunk übliche Exposition kann dann trotzdem gesundheitlich unbedenklich sein!

Obige Einschätzung zur Exposition teilt auch der österreichische Krebsforscher und Mobilfunkkritiker Wilhelm Mosgöller anlässlich seines Kreuzverhörs im amerikanischen Krebsprozess "Murray vs. Motorola". Das sollte im Gedächtnis bleiben, wenn Iarc 2024 möglicherweise das EMF-Krebsrisiko hochstuft und anschließend organisierte Mobilfunkgegner eine Desinformationswelle über alle Kontinente der Erde schicken. Im Fall des Falles ist es Aufgabe der Forschung verbindlich zu klären, ob die geltenden Grenzwerte für Mobiltelefone ihrer Schutzwirkung nachkommen oder gesenkt werden müssen.

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Tags:
IARC, Exposition, Hirntumor, Klassifizierung, Mosgöller, Kreuzverhör

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