Uffing und seine Mobilfunkgegner: ziemlich schlechte Freunde (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 20.02.2023, 21:41 (vor 449 Tagen)

Die Gemeinde Uffing am Staffelsee erstritt sich ab 2009 durch alle Instanzen das Recht, mit der Änderung eines Bebauungsplans die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen in einem Wohngebiet der Gemeinde auszuschließen. Zuletzt wies 2012 das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde des Streitgegners zurück. Aufgeweckt von 5G stellen lokale Mobilfunkgegner jetzt neue Forderungen an den Gemeinderat.

Das Urteil zugunsten Uffings wurde möglich, da das besagte Wohngebiet von außen liegenden Standorten für Funkmasten mit Mobilfunkdiensten versorgt werden kann, eine unzulässige Verhinderungsplanung somit aus Sicht der Richter nicht gegeben ist. Innerhalb des Wohngebiets sind Funkmasten aus Vorsorgegründen tabu. Nicht erlaubt ist es Uffing jedoch bundeshoheitliche Exekutivgewalt auszuüben und z.B. in dem Wohngebiet niedrigere Grenzwerte einzuführen, als in der 26. BImSchV festgezurrt.

Den Anstoß für den Rechtsstreit gab am 7. April 2009 der Baubeginn für eine 2,5 m hohe Mobilfunkanlage auf dem Dach eines ehemaligen Bahnhofsgebäudes in Uffing, das außerhalb des angrenzenden Wohngebiets liegt. Am 16. April war das Bauvorhaben bereits weit fortgeschritten und die Antennen vormontiert. Noch am Abend des selben Tages trat der Gemeinderat zusammen und beschloss, mit Änderung des Bebauungsplans das Bahnhofsgebäude in das Wohngebiet einzubeziehen, Mobilfunkanlagen daraus auszuschließen und das Umweltinstitut München mit einem Vorsorgekonzept zu beauftragen. Mit einer Veränderungssperre wurde der Beschluss auf die im Bau befindliche Anlage ausgedehnt. Der Bauherr sah sich geleimt und klagte (zunächst erfolgreich) vor dem Verwaltungsgericht.

Mit 5G stehen Mobilfunkgegner wieder auf

Wer nun glaubt, die ortsansässigen Mobilfunkgegner hätten sich mit dem für sie vorteilhaften Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufriedengegeben und sich rückstandslos aufgelöst, der irrt. Denn die Standorte für Funkmasten sind nach wie vor da. Und weil sich im Schlepptau von 5G besonders Bürgerinitiativen mit 5G-Paranoia infizieren, entwichen Mitte Februar 2023 in Uffing wieder Geister, die seit 2012 mehr oder weniger arbeitslos in ihren Flaschen saßen. Anlass war eine Sitzung des Gemeinderats, der zu befinden hatte, wo in Uffing 5G hinkommen soll.

Haben Bürgerinitiativen seit 2012 etwas dazugelernt? Nein, zumindest in Uffing nicht. Denn dort schäumte jetzt Miklós Takács, Arzt für Homöopathie sowie Sprecher der Bürgerinitiative Uffing-Schöffau, und beschuldigte einem Bericht des Merkur zufolge den Gesetzgeber, die mit 5G verbundenen Risiken herunterzuspielen oder zu verschweigen. Das sei ein Skandal. Den Gemeinden und Bürgern ausgehändigtes Informationsmaterial rede nur von der thermischen Wirkung der Strahlung. Die aber sei nahezu vernachlässigbar. Von der biologischen Wirkung, die ungleich höher sei, höre er hingegen nichts. Das sind alles Klassiker aus der Mottenkiste organisierter Mobilfunkgegner. Ebenso Takács' Vorwurf, die Grenzwerte in Deutschland seien viel zu hoch und müssten massiv gesenkt werden, sowie die Forderung nach "Weißen Zonen" (elektrosmogfreie oder -arme Gebiete). Diese Forderung ist so alt, sozusagen schon die Neandertaler der Anti-Mobilfunk-Szene gaben sie vergeblich zum besten. Angesichts der Klimaerwärmung ist es wirklich erstaunlich, wie hartnäckig organisierte Mobilfunkgegner selbst 20 und mehr Jahre alten Schnee noch verbreiten können :-).

Ist das wirklich Vorsorge?

Bürgermeister Andreas Weiß ließ sich von dem Homöopathen nicht einwickeln. Er entgegnete, mit ihrem Teilflächennutzungsplan für Mobilfunk habe die Gemeinde bereits alles ausgeschöpft, was der kommunale Handlungsspielraum zulässt. Der Rat schloss sich dieser Einschätzung an und beschloss mit 13:0 Stimmen, an der vorsorgeorientierten Standortplanung festzuhalten.

Wenn ich mir aber die Mobilfunkkarte für Uffing anschaue, packen mich beträchtliche Zweifel, ob die Räte wirklich wissen, was sie tun. Denn es sieht so aus, als ob sie allein Funkmasten im Sinn und die Mobiltelefone der Bürger total vergessen haben. Wenn dies tatsächlich zutrifft, betreibt Uffing nur Scheinvorsorge, weil wegen großer Distanzen zu den Funkmasten die Mobiltelefone im Ort unnötig stark strahlen müssen, um die Masten zu erreichen. Das wäre dann mMn wirklich ein Skandal, nämlich ein ausgemachter Beraterskandal.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Wohngebiet, Baurecht, Irreführung, Uffing, Bebauungsplan, Verhinderungsplanung

Uffing und seine nimmersatten Mobilfunkgegner

H. Lamarr @, München, Dienstag, 12.12.2023, 16:33 (vor 155 Tagen) @ H. Lamarr

Das Naherholungsgebiet im Süden der Bayerischen Landeshauptstadt ist bevorzugtes Jagdgebiet des privaten Mobilfunk-Standortplaners Hans Ulrich. Der kleinen Gemeinde Uffing am Staffelsee hat er gegen Honorar vier Standorte für Funkmasten empfohlen, die nicht nur das Streben der Gemeinde nach minimaler Funkimmission befriedigen, sondern auch eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Funkdiensten gewährleisten sollten. Besser geht's nicht, möchte man meinen. Dennoch terrorisieren ortsansässige Mobilfunkgegner die Gemeine nun mit einer neuen Forderung.

Mit ihrer "vorsorgeorientierten Standortplanung" ist die Gemeinde Uffing ortsansässigen Mobilfunkgegnern bereits weit entgegengekommen (siehe Startposting und Gemeinderatsbeschluss). "Wir haben alles ausgeschöpft und sichergestellt, was der kommunale Handlungsspielraum zulässt", zitiert merkur.de im Februar 2023 den Rathauschef. Lange zuvor hatte Standortplaner Ulrich im Auftrag der Gemeinde die rd. 1000 m vom Ortskern entfernte Kläranlage, sowie die Örtlichkeiten "Rußbichl", "Gspeichert" und "Spindlerwald" (Ortsteil Schöffau) als bestmöglichen Standortkompromiss für die Errichtung von Funkmasten befunden. Im Frühjahr 2023 wurde an der Kläranlage der geplante Funkmast errichtet und in Betrieb genommen.

Unersättliche Mobilfunkgegner

Doch Uffing kommt nicht zur Ruhe. Von irrationalen Ängsten geplagt und reichlich mit Desinformation gefüttert, wurden die Mobilfunkgegner der Region kürzlich einmal mehr beim Uffinger Gemeinderat vorstellig und beantragten, die Strahlungsleistung des Mobilfunkmasts an der Kläranlage im Sinne der Gesundheitsförderung zu minimieren.

Ulrichs Immissionsprognose für den Standort Kläranlage aus dem Jahr 2012 lautete (unter Volllast) auf 4,4 mW/m². Ob dieser Wert noch heute gilt ist unklar, gravierende Abweichungen sind jedoch unwahrscheinlich. Unter der Annahme, dass für den Funkmast der frequenzabhängige Grenzwert 10 W/m² (10'000 mW/m²) gültig ist, schöpft der Mast den Grenzwert im ungünstigsten Fall zu 0,044 Prozent aus. Das lässt sich auch von Laien (und Gemeinderäten) leicht ausrechnen und macht für jeden verständigen Menschen deutlich, wie maßlos und irrational die jüngste Forderung der Uffinger Mobilfunkgegner ist.

Die naheliegende Erwartung, der Rat der Gemeinde würde nun auf den Tisch hauen und die überzogene Forderung höflich aber bestimmt aus eigener Kraft zurückweisen, erfüllte sich jedoch nicht. Schade. Anlässlich ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2023 beschlossen die zehn anwesenden Gemeinderäte mit sieben gegen drei Stimmen, sich in der fraglichen Angelegenheit mit dem Berater Hans Ulrich (Funktechanalyse.de) in Verbindung zu setzen, um die Minimierung der Strahlungsleistung der Mobilfunksender im Sinne der Gesundheitsvorsorge abzuklären. Hierbei soll auch erläutert werden wie sich das Nutzerverhalten auf die Strahlungsleistung auswirkt und inwieweit das Nutzerverhalten die Strahlungsleistung beeinflussen kann.

Ulrichs Goldgrube

Für Ulrich ist das Revier im Süden Münchens eine schier unerschöpfliche Goldgrube. Seine Haupteinnahmequelle sind etliche tausend Euro teure Standortgutachten, die technisch überforderte und von Mobilfunkgegnern unter Druck gesetzte Gemeinden bei ihm bestellen. Das hält den Planer flüssig, wenngleich seine Dienstleistung bei Licht besehen überflüssig ist. Denn sie beruht allein auf dem vagen Verdacht, die geltenden EMF-Grenzwerte böten keine ausreichende Schutzwirkung gegenüber gesundheitlich nachteilige Folgen einer EMF-Exposition. Dabei werden diese Grenzwerte regelmäßig von wissenschaftlichen Gremien auf aller Welt auf ihre Schutzwirkung hin geprüft und diese wird seit mehr als 30 Jahren unisono bestätigt. Dass einige Wissenschaftler anderer Ansicht sind liegt in der Natur der Sache, es muss statistisch so sein. Doch diese Ausnahmen bestätigen nur die Regel. Aber: Zu den eher wenigen wissenschaftlichen Außenseitern kommen zahllose Geschäftemacher hinzu, die aus materiellen oder immateriellen Motiven heraus mit pseudowissenschaftlichem Gerede irrationale Ängste vor Funkwellen schüren. Experten winken belustigt ab. Nicht wenige Laien aber fahren darauf gerne ab, um sich mit flink zusammen gegoogeltem "Wissen" gegenüber anderen zu profilieren, die noch weniger über EMF wissen, als sie.

Ein ebenso kostspieliger wie unnötiger "Luxus"

Ulrich, der an einer Fachhochschule Physikalische Chemie studierte, hat sein Geschäftsmodell beim Umweltinstitut München erfolgreich entwickelt und führt es seit 2017 als Selbständiger fort. Unter Mobilfunkgegnern hat er den Ruf, einer der ihren zu sein, was er zuweilen nutzte, um eifrige Helfer aus der Szene zu seinen Gunsten einzuspannen. Das ist belegbar. Spekulativ ist hingegen, dass organisierte Mobilfunkgegner, wie jetzt in Uffing geschehen, bayerische Gemeindevertreter gezielt unter Druck setzen, damit diese bei Ulrich Rat suchen.

Ein offenkundiges Faktum ist, dass Ulrichs Geschäftsmodell zwingend auf Mobilfunkgegner angewiesen ist. Denn ohne das Treiben der Szene würde mMn keine Gemeindevertretung freiwillig auf die Idee kommen, Steuergeld für eine Dienstleistung zu verschwenden, die faktisch wertlos ist. Denn ganz ohne Beratung eines Standortplaners gibt es meines Wissens weltweit ohnehin keinen einzigen Mobilfunkstandort, der Anwohner einer EMF-Immission aussetzt, die auch nur annähernd die Icnirp-Grenzwerte erreicht. Diese Grenzwerte enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50 (bezogen auf Leistungsflussdichte). Wird zusätzlich von einem Funkmast ein Grenzwert nur gering ausgeschöpft (z.B. maximal zehn Prozent), was praktisch immer zutrifft, ist nach menschlichem Ermessen der Vorsorge mehr als Genüge getan und jede weitere Reduzierung der Immission durch einen privaten Standortplaner nur ein ebenso kostspieliger wie unnötiger "Luxus". Dies gilt insbesondere für Mobilfunkgegner, die allein Funkmasten in ihrem Wohnumfeld für Teufelszeug halten, sich jedoch unbekümmert ein Smartphone an den Kopf halten, und damit auch andernorts (z.B. beim Gesprächspartner) die Emission eines Funkmasten rücksichtslos nach oben treiben.

Die Sache mit der Dauerstrahlung

Hinzu kommt, Ulrich ist auf einem Auge blind. Denn seine Dienstleistung ist exklusiv auf die Strahlungsminimierung von Funkmasten ausgerichtet. Je weiter weg von Wohngebäuden, desto besser. Das klingt vernünftig, ist aber kontraproduktiv. Denn die dominante Strahlungsquelle sind zweifelsfrei nicht die Funkmasten, sondern die Smartphones. Und die müssen umso stärker strahlen, je größer die Distanz zwischen Funkmast und Smartphone ist. Das wird auch Ulrich einräumen und einwenden, ein Smartphone strahle nur bei Gebrauch (dann aber stark), ein Funkmast hingegen schwach, jedoch rund um die Uhr. Das stimmt mittlerweile zwar nicht mehr (Smartphones entwickeln auch selbsttätig Aktivität), ich lassen den Einwand dennoch mal im Raum stehen. Wichtiger ist mMn die Frage, ob schwache Dauerstrahlung eine kumulierende Schadwirkung hat, so wie radioaktive Strahlung. Dafür gibt es derzeit keine Beweise. Eher wahrscheinlich, dass es nicht so ist. Auch ein Ei will schließlich gekocht sein, um binnen Minuten hart zu werden. Es jahrelang einer Immission von 20 °C auszusetzen, stellt hingegen nur unser Riechorgan auf eine harte Probe ...

Hintergrund
Mein Nachbar, der Sendemast in 6 m Abstand
Wirksame Gesundheitsvorsorge mit Sendemasten in Wohngebieten
Ärzte und Mobilfunk: schlechte Noten für Mediziner
Uffing: Teilflächennutzungsplan Mobilfunk und Immissionsgutachten (2012)
Hirntumoren in der Schweiz: Anlagegrenzwerte ohne Schutzwirkung?
Maximaler Profit mit minimaler Funkstrahlung

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Druck, Immissionsgutachten, Steuerverschwendung, Standortplaner, Minimierung, Uffing, Funktechanalyse, Ulrich, Goldgrube

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