5G: Umweltministerium bereitet Novelle der 26. BImSchV vor (Allgemein)
Anlässlich der 92. Umweltministerkonferenz (UMK) in Hamburg baten im Mai 2019 die Umweltminister der deutschen Bundesländer den Bund u.a. zu prüfen, ob und ggfs. wie die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) oder die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) wegen des neuen 5G-Mobilfunks überarbeitet werden müssen (Top 45). Um Berichterstattung des Bundes zur 93. UMK wurde gebeten.
Auf der 93. UMK, die im November 2019 abermals in Hamburg stattfand, wurde vom Bundesministerium für Umwelt der folgende Bericht vorgelegt:
Zur Verdichtung der Mobilfunknetze in Bereichen hoher Nachfrage werden bereits jetzt in den bestehenden Mobilfunknetzen vermehrt kleine Funkzellen, sogenannte Kleinzellen ("small cells") eingerichtet. Mit der Einführung von 5G ist eine massive Nutzung dieser Technik zu erwarten. Die von den Mobilfunknetzbetreibern hierfür eingesetzten Sendeanlagen werden mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt betrieben und unterliegen damit derzeit nicht dem Grenzwertregime der 26. BImSchV für elektromagnetische Felder. Im Nahbereich solcher Anlagen, bei Abständen von deutlich unter einem Meter, können bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung die Grenzwerte überschritten werden.
Die Einhaltung der Grenzwerte an allen Orten, an denen sich Menschen aufhalten können, dient dem Schutz der Bevölkerung. Unterhalb der Grenzwerte bestehen nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse keine gesundheitlichen Risiken.
Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der in diesem Fall nicht durch eine geeignete freiwillige Selbstverpflichtung aller Mobilfunk-Netzbetreiber als milderes Mittel erreichbar ist, soll die 26. BImSchV geändert werden (einschließlich etwa erforderlicher Folgeänderungen in der BEMFV), um Sendeanlagen mit einer Strahlungsleistung zwischen 2 und 10 Watt EIRP in den Regelungsbereich aufzunehmen. Das BMU erarbeitet derzeit einen entsprechenden Referentenentwurf.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –