Bayern plant Förderprogramm zur Mobilfunkversorgung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 13.09.2017, 10:25 (vor 2423 Tagen)

Anfrage des Landtagsabgeordneten Günther Knoblauch (SPD): Ich frage die Staatsregierung, wann und von wem können Anträge für das neue Förderprogramm für den Bau neuer Mobilfunk-Sendestandorte (Masten) gestellt werden und welche inhaltlichen Festlegungen gibt es (Dotierung insgesamt, Fördersätze, Vergabekriterien, Bewerbungsmodalitäten etc.)?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 20.07.2017: Der Entwurf des Mobilfunk-Förderprogramms befindet sich derzeit in der ressortinternen Abstimmung. Ein Start ist erst möglich, nachdem der Landtag die Haushaltsmittel genehmigt und die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat.

Ziel des Programms ist, den Ausbau in den Gebieten zu fördern, in denen bisher kein Netzbetreiber eine Sprachmobilfunkversorgung anbietet. Es ist damit zu rechnen, dass dort auch im Zuge der Erfüllung der Ausbaupflichten keine neue Versorgung entsteht. Daher soll in diesen weißen Flecken mobiles Breitband staatlich gefördert werden (mindestens LTE). Ausgeschlossen sind Standorte, die ein Netzbetreiber zur Erfüllung der Versorgungsauflagen der Digitalen Dividende II ohnehin bauen muss. Fördersätze, Vergabekriterien und Bewertungsmodalitäten werden im Rahmen der Ressortabstimmung abgestimmt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Funkloch, Bayern, Fördern, Förderprogramm, Netzausbau

Mit gemieteten Masten gegen letzte Funklöcher

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 10.01.2018, 18:53 (vor 2303 Tagen) @ H. Lamarr

Mit gemieteten Masten gegen letzte Funklöcher

Mit einem EU-rechtlich noch nicht geklärten Mietmodell für Mobilfunkmasten will die Staatsregierung die noch immer vorhandenen Funklöcher in Bayern beseitigen. Das Konzept sieht eine finanzielle Förderung für die Errichtung der Masten vor, an die dann wiederum Netzbetreiber gegen eine Mietgebühr ihre Sender anbringen können. Für die Förderung stehen 80 Millionen bereit. "Mit unserer Offensive stärken wir die Mobilfunkversorgung schnell, spürbar und unbürokratisch", betonte Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts. Da zuvor jedoch eine EU-Genehmigung eingeholt werden muss, ist noch nicht klar, wann das Förderprogramm starten kann.

Kompletter Beitrag in der Süddeutschen ...

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Trick 17: Kommunen als Vermieter von Mobilfunk-Standorten

Gast, Dienstag, 21.11.2017, 21:44 (vor 2353 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus golem.de vom 20.11.2017:

[...] Zuschüsse zum Ausbau des Mobilfunknetzes sind nach EU-Recht nicht möglich. Im Rahmen des bayerischen Förderprogramms soll die Einrichtung eines neuen Standortes daher durch die Kommunen gefördert werden, der dann allen Betreibern als Mieter offen stehen soll. Bis zur Genehmigung der Förderrichtlinie in Brüssel sollten die Gemeinden daher bei ihren Bürgern für Mobilfunkstandorte im Ort werben, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer.

Die Telekom Deutschland habe zugesagt, "eigeninvestiv bis Ende 2020 rund 6300 Standorte in Bayern zu betreiben und die Versorgung entlang der wichtigen Verkehrswege, aber auch im ländlichen Raum weiter zu verbessern. Hierzu sollen auch BOS-Standorte genutzt werden", erklärte das Ministerium. Die Telekom hatte selbst bekanntgegeben, dass sie bis zum Jahr 2020 rund 1000 neue Mobilfunkstandorte in Bayern plane. [...]

FW fordern: Mobilfunkausbau nicht auf die Kommunen abwälzen

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 13.12.2017, 22:52 (vor 2331 Tagen) @ H. Lamarr

Die Freien Wähler im Bayerischen Landtag fordern in einem Dringlichkeitsantrag: Mobilfunkausbau nicht auf die Kommunen abwälzen! (Drucksache 17/19616)

Der Landtag wolle beschließen
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Schließung von Mobilfunklücken im Freistaat in eigener Regie mit staatlichen Mitteln durchzuführen und nicht auf die Kommunen abzuschieben.

Begründung
Zur Schließung der Mobilfunklücken in dünnbesiedelten Gebieten, in denen der Ausbau für die Netzbetreiber unwirtschaftlich und nicht vertraglich festgelegt ist, ist ein staatliches Förderprogramm geplant. Ähnlich wie beim Breitbandförderprogramm sollen die Gemeinden beim Bau von Mobilfunkmasten durch den Freistaat gefördert werden. Die Gemeinden müssten eine Markterkundung durchführen und sollte das Projekt förderfähig sein, würden sie vom Freistaat 80 Prozent der Kosten, maximal 200.000 Euro pro Mast und insgesamt 500.000 Euro pro Gemeinde, erhalten. Das gesamte Förderprogramm soll eine Hö-he von insgesamt rund 80 Mio. Euro haben.

Das große Problem ist, dass die verbleibenden 20 Prozent der Kosten sowie die Abwicklung und der bürokratische Aufwand wieder den Kommunen aufgebürdet werden. Da sich die „weißen Flecken“ auf der Mobilfunklandkarte ausschließlich im ländlichen Raum befinden, trifft es erneut vor allem Kommunen in strukturschwachen Gebieten mit vielen Ortsteilen, bei denen der Infrastrukturaufwand ohnehin enorm hoch ist. Ferner ist es bei Mobilfunkstandorten ungleich schwieriger als etwa bei der Breitbandversorgung, „gemeindescharf“ zu arbeiten. Masten einer Kommune werden häufig auch Gebiete in Nachbarkommunen versorgen.

Da der für die Mobilfunkinfrastruktur zuständige Bund seiner Aufgabe nicht nachkommt, ist ein staatliches Programm zur Versorgung „weißer Mobilfunkflecken“ begrüßenswert. Allerdings muss der Bund dieses selbst zu 100 Prozent finanzieren und organisieren, da den Kommunen im ländlichen Raum keine weiteren finanziellen und bürokratischen Lasten zugemutet werden dürfen. Auch aus Effizienzgründen ist eine zentrale Abwicklung durch den Freistaat notwendig.

Hintergrund
Wie Bayern seine organisierten Mobilfunkgegner los wurde

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Landtag, Bayern, FW, Mobilfunkausbau

Antrag abgelehnt

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 31.01.2018, 08:46 (vor 2283 Tagen) @ H. Lamarr

Die Freien Wähler im Bayerischen Landtag fordern in einem Dringlichkeitsantrag: Mobilfunkausbau nicht auf die Kommunen abwälzen! (Drucksache 17/19616)

Der Landtag wolle beschließen
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Schließung von Mobilfunklücken im Freistaat in eigener Regie mit staatlichen Mitteln durchzuführen und nicht auf die Kommunen abzuschieben.

Der Antrag der FW wurde am 25. Januar 2018 vom Bayerischen Landtag abgelehnt.

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Kommunale Mietmasten gegen Funklöcher – Gegenstimme

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 18.01.2018, 10:36 (vor 2296 Tagen) @ H. Lamarr

Mit einem EU-rechtlich noch nicht geklärten Mietmodell für Mobilfunkmasten will die Staatsregierung die noch immer vorhandenen Funklöcher in Bayern beseitigen. Das Konzept sieht eine finanzielle Förderung für die Errichtung der Masten vor, an die dann wiederum Netzbetreiber gegen eine Mietgebühr ihre Sender anbringen können.

Die Idee stößt nicht überall auf ungeteilte Begeisterung. Auszug aus onetz.de (Oberpfalz):

"Wir Gemeinden werden von solchen Förderprogrammen unter Druck gesetzt." Wenn Roder [Bürgermeister von Vorbach; Anm. Spatenpauli] seine Verwaltung nicht anweist, sich um die Förderung zu kümmern, werde es betroffene Gemeindebürger geben, die das ihm und den Gemeinderäten vorhalten. Wenn sich die Gemeinde um Fördermittel bewirbt und Masten errichtet, tut sie etwas, was nicht zu ihren Aufgabe gehört. Trotz Fördermittel: Den Gemeinden werde ein Eigenanteil an den Kosten bleiben. Die Unternehmen nutzen die Infrastruktur anschließend um Geld zu verdienen. "Der Staat hat die Mobilfunklizenzen teuer versteigert", erinnert Roder. Mit einer entsprechenden Formulierung in der Ausschreibung hätte der Staat vor dem Lizenzverkauf für eine Abdeckung der gesamten Fläche sorgen können. Dies sei unterblieben, die Gemeinden sollen dafür nun gerade stehen.

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Protest: Kommunen sollen Aufgaben anderer übernehmen

H. Lamarr @, München, Samstag, 27.01.2018, 13:40 (vor 2286 Tagen) @ H. Lamarr

Mit einem EU-rechtlich noch nicht geklärten Mietmodell für Mobilfunkmasten will die Staatsregierung die noch immer vorhandenen Funklöcher in Bayern beseitigen.

Radio Trausnitz berichtet am 26. Januar 2018:

Wer kennt sie nicht, die Empfangslöcher im Handynetz, vor allem im ländlichen Raum.
Im Landkreis Landshut gilt z.B der Bereich um Neufahrn und Ergoldsbach als bestes Beispiel für schlechten Empfang.
Jetzt will die Staatsregierung mit einem Sonderprogramm Mobilfunklöcher stopfen.
Die Kommunen sollen mit finanzieller Unterstützung durch den Freistaat, Handymasten bauen und dann an die Netzbetreiber vermieten.
Der Chef des Bayerischen Gemeindetags, Uwe Brandl aus Abensberg, befürchtet jedoch, dass damit Aufgaben der Wirtschaft und des Staates auf die Kommunen übertragen werden sollen.
Auch die Grünen und die Freien Wähler meinen, die Staatsregierung würde hier nur vom eigenen Versagen ablenken und die Verantwortung auf die Kommunen abwälzen.

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Förderprogramm Mobilfunk in Bayern beschlossen

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 31.01.2018, 08:57 (vor 2283 Tagen) @ H. Lamarr

Ein Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion vom 24. Januar 2018 wurde am 25. Januar vom Bayerischen Landtag unverändert beschlossen:

Wortlaut des Beschlusses
Der Landtag unterstützt die Planungen der Staatsregierung für ein Förderprogramm Mobilfunk. Der Landtag ist bereit, diese Initiative aus dem mehrjährigen Masterplan BAYERN DIGITAL II finanziell auszu-statten. Die Staatsregierung wird gebeten, unverzüglich Verhandlun-gen mit der Europäischen Kommission zur Genehmigung des Förder-programms aufzunehmen.

Der Landtag bittet die Gemeinden in Bayern, die Mobilfunkversorgung in Bayern durch engagierte Nutzung des Förderangebots als Wirtschaftsförderung freiwillig voranzubringen.

Begründung
Nach den Versorgungsauflagen der Digitalen Dividende II muss jeder Netzbetreiber bis zum 01.01.2020 mindestens 97 Prozent der Haushalte in Bayern und 100 Prozent der ICE-Trassen und Autobahnen mit LTE versorgen. Im Rahmen seiner Zuständigkeit zur Schaffung einer Versorgung mit Mobilfunk hat der Bund damit auch entschieden, dass bis zu 3 Prozent der Haushalte in Bayern sowie die meisten Straßen und Bahnstrecken ohne LTE-Versorgung bleiben dürfen.

Der Wunsch der Menschen ist jedoch, von überall ins Internet zu kommen, telefonieren oder mailen zu können. Zudem ist eine leistungsfähige Mobilfunkversorgung ein zentraler Standortfaktor für das Hightech-Land Bayern.

Zur Schließung von Mobilfunklücken hat die Staatsregierung daher im Januar 2018 ein in Europa einmaliges Förderprogramm Mobilfunk beschlossen. Nach technischen Plänen der Netzbetreiber sollen mit 80 Prozent Zuschuss des Staates Standorte gebaut und an die Mobilfunkbetreiber vermietet werden. Es bleiben für die Gemeinden keine nennenswerten Kosten.

Für die Umsetzung wird die Unterstützung der Gemeinden entscheidend sein, da sie die örtliche Situation am besten kennen. Auch muss das Förderprogramm noch durch die Europäische Kommission genehmigt werden.

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Landtag, LTE, Bayern, Autobahn, ICE, Förderprogramm, LTE-Versorgung

Mobilfunkpakt gegen Funköcher in Bayern

Gast, Dienstag, 15.05.2018, 11:11 (vor 2179 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus kommunal.de vom 14. Mai 2018:

Bayerns Staatsregierung will einen neuen Mobilfunkpakt mit Kommunen und Netzbetreibern schließen, um die Funklöcher zu stopfen.

Demnach soll der Vertrag laut Wirtschaftsminister Franz Pschierer (CSU) noch vor den Sommerferien unterzeichnet werden. Der Mobilfunkpakt soll konkrete Ziele für den Ausbau der mobilen Netze festlegen und eine enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen Behörden, Gemeinden und Netzbetreibern sicherstellen.

Zusätzlich soll im Sommer die Brüsseler Genehmigung eines neuen Mobilfunk-Förderprogramms für ländliche Regionen kommen. Bayerns Staatsregierung will den Bau von neuen Sendemasten fördern, an denen die Netzbetreiber gegen Miete ihre Sendeantennen montieren können. Damit sollen dünn besiedelte Gebiete, enge Täler oder sonst schwierig zu versorgende Regionen besseres Internet bekommen. [...]

Förderprogramm Mobilfunk in Bayern: 500 Masten und kein Plan

Gast, Donnerstag, 23.08.2018, 15:47 (vor 2078 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus süddeutsche.de vom 20. August 2018:

Die Regierung investiert 80 Millionen Euro, um bayernweit Funklöcher zu schließen. Dabei weiß niemand so genau, wie viele es gibt und wie groß sie sind.
[...]
Ziel ist es, 500 neue Funkmasten in den Gebieten zu errichten, in denen bislang kein Empfang herrscht.
[...]
Bislang war der Netzausbau Sache der Netzbetreiber. Das Förderprogramm soll nun Kommunen die Möglichkeit geben, selbst tätig zu werden, sofern die Unternehmen in den kommenden drei Jahren keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau planen. Gefördert wird mit bis zu 500 000 Euro der Bau von Sockel und Mast sowie der Stromanschluss. Dabei stünden zwei Möglichkeiten zur Wahl, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium: In der Bauauftragsvariante errichte die Gemeinde den Mast und vermiete ihn dann an die Netzbetreiber. In der Baukonzessionsvariante vergebe die Gemeinde eine Baukonzession an ein Unternehmen, der den Mobilfunkmasten auf eines Risiko plane, baue und betreibe.

Wo liegen Probleme?

Der Gemeindetag hat wiederholt deutlich gemacht, dass er vom Förderprogramm wenig hält. Staat und Industrie hätten die Aufgabe, ein funktionierendes Mobilfunknetz in Deutschland herzustellen und zu betreiben - nicht die kleinen Kommunen. Das wirtschaftliche Risiko sei schlicht zu groß. Ein Grundproblem bleibt ohnehin an den Bürgermeistern hängen: das Finden eines geeigneten, konfliktfreien Standorts für neue Anlagen. Zwar haben die Gesundheitsbedenken gegenüber Funkwellen abgenommen. Doch ähnlich wie bei Windrädern will kaum jemand die Masten im Vorgarten stehen sehen.
[...]

Förderprogramm Mobilfunk in Bayern: Fragen & Antworten

Gast, Mittwoch, 03.10.2018, 14:00 (vor 2037 Tagen) @ H. Lamarr

In der Sitzung des Ministerrats vom 09.01.2018 hat die Staatsregierung eine "Offensive zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung" in Bayern angekündigt. "Kernstück" der Initiative soll ein Förderprogramm für Kommunen sein. Der Bayerische Gemeindetag hat sich kritisch zu dem Programm geäußert. Vor diesem Hintergrund legte der fraktionslose Abgeordnete Alexander Muthmann der Bayerischen Staatsregierung schon im Februar 2018 einen Katalog von acht Fragen mit etlichen Teilfragen vor. Alle Fragen & Antworten lassen sich in der kürzlich veröffentlichten Drucksache 17/21298 (PDF, 5 Seiten) nachlesen.

Förderprogramm zur Mobilfunkversorgung: jetzt auch in Hessen

H. Lamarr @, München, Dienstag, 21.08.2018, 13:58 (vor 2081 Tagen) @ H. Lamarr

In Hessen ist geplant, bis zu 300 neue Mobilfunkmasten aufzustellen. Die Verhandlungen mit den Mobilfunknetzbetreibern laufen. weiter ...

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EU hat bayerisches Mobilfunkförderprogramm gebilligt

H. Lamarr @, München, Sonntag, 09.12.2018, 20:16 (vor 1970 Tagen) @ H. Lamarr

Am Schluss ging es ganz leise über die Bühne: Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium meldet, hat die EU-Kommission am 19.11.2018 genehmigt, dass Bayern mit zunächst 95 Millionen Euro Gemeinden den Bau von Mobilfunkstandorten ermöglichen darf, an denen Mobilfunkanbieter auch bei Erfüllung aller Versorgungsauflagen sonst nicht ausbauen würden. Ein konkretes Beispiel für so einen Standort ist Wartmannsroth, Ortsteil Heiligkreuz. Dort haben 60 Bewohner keinerlei Mobilfunkempfang. Seit 1. Dezember 2018 können nun bayerische Gemeinden Anträge auf Fördermittel stellen.

Hintergrund
Bay­eri­sches Mobil­­funk-För­der­­pro­gramm

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Mobilfunkförderprogramm: Schon 150 Gemeinden zeigen Interesse

H. Lamarr @, München, Freitag, 25.01.2019, 18:04 (vor 1923 Tagen) @ H. Lamarr

Am Schluss ging es ganz leise über die Bühne: Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium meldet, hat die EU-Kommission am 19.11.2018 genehmigt, dass Bayern mit zunächst 95 Millionen Euro Gemeinden den Bau von Mobilfunkstandorten ermöglichen darf, an denen Mobilfunkanbieter auch bei Erfüllung aller Versorgungsauflagen sonst nicht ausbauen würden. Ein konkretes Beispiel für so einen Standort ist Wartmannsroth, Ortsteil Heiligkreuz. Dort haben 60 Bewohner keinerlei Mobilfunkempfang. Seit 1. Dezember 2018 können nun bayerische Gemeinden Anträge auf Fördermittel stellen.

Rund 1 ½ Monate nach Start des Bayerischen Mobilfunkförderprogramms haben bereits 150 Gemeinden Interesse an einer Förderung bekundet. Dies ist einem Dringlichkeitsantrag von CSU und Freie Wähler vom 23. Januar 2019 zu entnehmen (Drucksache 18/144), der die Mobilfunkinitiative Bayern schnell zum Erfolg führen will.

Der Landtag wolle beschließen:
– Der Landtag begrüßt die erfolgreichen Anstrengungen der Staatsregierung zur Verbesserung des Mobilfunks in Bayern im Rahmen der Mobilfunkinitiative Bayern.

– Das Förderprogramm zum Mobilfunk ist am 01.12.2018 gestartet. Bereits 150 Gemeinden haben ihr Interesse an einer Förderung bekundet.

– Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Initiative und speziell das Förderprogramm zusammen mit Kommunen und Netzbetreibern mit aller Kraft voranzutreiben und die Mobilfunkversorgung in Bayern weiter zu verbessern.

– Ferner wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für eine schnelle Umsetzung des europäischen Kodex für elektronische Kommunikation in deutsches Recht einzusetzen.

Begründung:
Die Menschen wollen überall in Bayern ihr Smartphone benutzen. Die bayerische Wirtschaft ist auf flächendeckende mobile Kommunikation angewiesen. Um bestehende weiße Flecken bei der Mobilfunkversorgung zu schließen, gibt es seit kurzem das Förderprogramm Mobilfunk.

Gemeinden mit weißen Flecken können zwischen zwei Varianten wählen, um diese zu schließen. Bei der Bauauftragsvariante errichtet die Kommune einen Mobilfunkstandort und vermietet diesen an einen oder mehrere Netzbetreiber. Bei der Baukonzessionsvariante vergibt sie die Baukonzession an einen Konzessionär, der einen Standort plant, errichtet und an Netzbetreiber vermietet.

Bei beiden Varianten bietet das Bayerische Mobilfunkzentrum in Regensburg umfas-sende Beratung und Unterstützung beim Förderverfahren, um die Kommunen maximal zu unterstützen. Die rege Resonanz schon nach wenigen Wochen zeigt, dass das Programm auf eine gute Resonanz bei den Bürgermeistern stößt.

Der neue europäische Kodex Richtlinie für elektronische Kommunikation sieht die Möglichkeit vor, den Unternehmen Verpflichtungen zum Abschluss lokaler Roamingzugangsvereinbarungen aufzuerlegen. Diese Regelung soll möglichst schnell in deutsches Recht umgesetzt werden, damit die Bundesnetzagentur die Möglichkeit erhält, solche Verpflichtungen anzuordnen.

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Mobilfunk-Förderprogramm: SPD fordert mehr Druck

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 30.10.2019, 16:25 (vor 1645 Tagen) @ H. Lamarr

Ziel des Programms ist, den Ausbau in den Gebieten zu fördern, in denen bisher kein Netzbetreiber eine Sprachmobilfunkversorgung anbietet. Es ist damit zu rechnen, dass dort auch im Zuge der Erfüllung der Ausbaupflichten keine neue Versorgung entsteht. Daher soll in diesen weißen Flecken mobiles Breitband staatlich gefördert werden (mindestens LTE). Ausgeschlossen sind Standorte, die ein Netzbetreiber zur Erfüllung der Versorgungsauflagen der Digitalen Dividende II ohnehin bauen muss. Fördersätze, Vergabekriterien und Bewertungsmodalitäten werden im Rahmen der Ressortabstimmung abgestimmt.

Im Oktober 2019 fordert die SPD im Bayerischen Landtag die Staatsregierung auf, die flächendeckende Mobilfunkversorgung im Freistaat endlich als staatliche Aufgabe zu begreifen und nicht auf die Kommunen abzuwälzen.

Begründung
Nach wie vor – und trotz Mobilfunkförderprogramm der Staatsregierung vom Januar 2018 – kann gerade in ländlichen Regionen nicht von einer flächendeckenden Versorgung gesprochen werden. Das Mobilfunkförderprogramm des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie konnte hier nur sehr bedingt Abhilfe schaffen. Erste Erfahrungen mit dem Förderprogramm lassen zudem darauf schließen, dass die Prozesse für die Kommunen nur wenig praktikabel gestaltet sind. Laut Pressemitteilung des Staatsministeriums von August 2019 haben im Sommer erst 6 Gemeinden die ersten Förderschritte erfolgreich durchlaufen.

Darüber hinaus schließt das Mobilfunkförderprogramm das Problem der grauen Flecken aus. Gesetzlichen Verpflichtungen zum „National Roaming“ ist gegenüber freiwilligen Initiativen der Mobilfunkbetreiber der Vorzug zu geben.

Es kommt es jetzt darauf an, den Druck entsprechend aufrecht zu erhalten, indem die Bemühungen der Mobilfunkbetreiber zeitnah evaluiert und bei Bedarf im Bund auf eine gesetzliche Nachbesserung hingewirkt wird.

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