Handy im Auto: nur bei abgestelltem Motor (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.03.2006, 21:55 (vor 6613 Tagen)

Selbst wenn das Fahrzeug steht, darf mit dem Handy nur telefoniert werden, wenn der Motor abgestellt ist. Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 24.11.2005 (Az.: 211 Ss 111/05 Owiz) klargestellt, dass man beim Warten vor einer roten Ampel nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren darf. Auch im Stau darf nur mit dem Handy telefoniert werden, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Gleiches gilt, wenn man vor einer geschlossenen Bahnschranke längere Zeit warten muss.

Fundstelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/handy_am_steuer.php

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Unfallrisiko steigt durch Handytelefonat

KlaKla, Dienstag, 28.03.2006, 07:45 (vor 6611 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von KlaKla, Dienstag, 28.03.2006, 09:44

Selbst wenn durch eine sogenannte "Freisprechanlage" mit Lautsprecher und Mikrofon die benötigten Handgriffe auf ein Minimum reduziert werden, erfordert doch bereits das Wählen der Telefonnummer eine gewisse Aufmerksamkeit. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, daß das Reaktionsvermögen durch Telefonieren während der Fahrt eingeschränkt sein kann, wenn die Aufmerksamkeit nicht auf den Verkehr konzentriert wird. Die Kontrolle über das Fahrzeug wird schlechter, die Lenkbewegungen nehmen zu und Geschwindigkeiten oder Abstände können falsch eingeschätzt werden. Vor allem aber wird die Reaktionszeit verlängert. Eine im kanadischen Toronto durchgeführte Untersuchung ergab, daß das Unfallrisiko durch Telefonieren während des Autofahrens um das Vierfache erhöht war und damit im ähnlichen Rahmen lag wie die Unfallhäufigkeit von Fahrern mit einem Alkoholspiegel von bis zu 0,5 Promille im Blut. Dabei war es unerheblich, ob beim Telefonieren ein normales Handy in der Hand gehalten oder eine Freisprechanlage benutzt wurde. Die erhöhte Unfallgefahr scheint also vor allem auf der Ablenkung des Fahreres vom Verkehrsgeschehen zu beruhen. In einigen europäischen Ländern, darunter Italien, Polen und die Schweiz, ist das Telefonieren während der Fahrt daher nicht erlaubt.

Quelle: Verbraucher News


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Meine Meinungsäußerung

Unfallrisiko steigt durch Handytelefonat

Schutti @, Dienstag, 28.03.2006, 14:56 (vor 6611 Tagen) @ KlaKla

Gleiches gibt für Schlaf"trunkenheit".
Wer gerade aufgestanden ist verhält sich auch wie ein Besoffener. :)

Unfallrisiko steigt durch Handytelefonat

Evi, Dienstag, 28.03.2006, 18:30 (vor 6611 Tagen) @ Schutti

Gleiches gibt für Schlaf"trunkenheit".
Wer gerade aufgestanden ist verhält sich auch wie ein Besoffener. :)

Sie vielleicht, ich nicht! Denn erst kommt die Morgentoilette und dann setze ich mich zu einem ordentlichen Frühstück hin. Vorher wird gar nicht Auto gefahren. Wer auch dann noch schlaftrunken ist und sich ans Steuer setzt, dem gehört auf der Stelle der Fahrausweis abgenommen, denn dem fehlt's woanders. So oder so: gefahren wird ohne Handy, daher erübrigt sich die Diskussion, ob mit oder ohne Freisprechanlage.


Evi

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