Das Recht auf angemessene Versorgung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 03.10.2005, 00:32 (vor 6804 Tagen)

Auszug aus einem Urteil (Az.: 9 L 1114/05) des VG Düsseldorf vom 7. September 2005

"... Denn die Errichtung der Mobilfunkanlage auf dem streitigen Grundstück diene dem öffentlichen, durch das Grundgesetz geschützten Interesse an der flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen..."

Stellt sich die Frage, was genau ist denn angemessen und ausreichend und gibt es diesbezüglich definierbare Obergrenzen?

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Das Recht auf angemessenen Versorgung

Schutti @, Montag, 03.10.2005, 00:35 (vor 6804 Tagen) @ H. Lamarr

"... Denn die Errichtung der Mobilfunkanlage auf dem streitigen Grundstück diene dem öffentlichen, durch das Grundgesetz geschützten Interesse an der flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen..."

Stellt sich die Frage, was genau ist denn angemessen und ausreichend und gibt es diesbezüglich definierbare Obergrenzen?

Nicht direkt.
Aber unsonst wird den Betreibern nicht eine Nindestversorgung vorgeschrieben.
Man versucht Extreme zu verhindern damit nicht nur die Ballungszentren moderne Kommunikation bekommen sondern auch Orte ausserhalb davon.

Schutti

Das Recht auf angemessenen Versorgung

H. Lamarr @, München, Montag, 03.10.2005, 00:47 (vor 6804 Tagen) @ Schutti

Nicht direkt. Aber unsonst wird den Betreibern nicht eine Mindestversorgung vorgeschrieben.

Eben, das ist es ja: Die Pflichtübung der Mindestversorgung haben die Betreiber in GER ja längst absolviert und sie versorgen darüber hinaus munter weiter und weiter und weiter ...

Gibt's eigentlich eine glaubwürdige Statistik darüber, ob und in welchem Maße die Sendeleistung vorhandener BTS'n im Zuge der fortschreitenden Netzverdichtung reduziert werden konnte? Wenn uns die Verdichtung immerzu als Segen verkauft wird, dann könnte man das ja mal mit handfesten nachprüfbaren Zahlen untermauern. Material dazu sollte mehr als genug vorhanden sein. Ihr Netzplaner müsste sowas doch locker aus dem Ärmel schütteln können. Oder wissen die Regulierer sowas?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Das Recht auf angemessenen Versorgung

Schutti @, Montag, 03.10.2005, 01:39 (vor 6804 Tagen) @ H. Lamarr

Nicht direkt. Aber unsonst wird den Betreibern nicht eine Mindestversorgung vorgeschrieben.


Eben, das ist es ja: Die Pflichtübung der Mindestversorgung haben die
Betreiber in GER ja längst absolviert und sie versorgen darüber hinaus
munter weiter und weiter und weiter ...

Aus gutem Grund.
Was glaubst du was lauter Versorgungslöcher für das Image einer Marke bedeuten?
Und was glaubst du was es den nutzern Spass macht alle par Meter keinen Empfang zu haben?
Meist genau da wo man es bräuchte.
Zufällig genau da wo man wohnt.
Kenne das Gejammer aus den Foren über E-plus und O2.
Die haben für alle Zeiten den Ruf eines billig aber kein Empfang Netz weg, besonders O2, E-plus scheint aufzuholen.
Was einzelne seltene Funklöcher bewirken können weiss ich selber gut wenn dieses Funkloch genau da ist wo man auf dem Bahnsteig steht mitten in der Pampa.

Gibt's eigentlich eine glaubwürdige Statistik darüber, ob und in welchem
Maße die Sendeleistung vorhandener BTS'n im Zuge der fortschreitenden
Netzverdichtung reduziert werden konnte?

Kaum, die Betreiber lassen sich recht wenig in die KArten blicken.
Kann man auch recht schlecht messen.
Alles was man erfährt stammt von Freaks die mit Netzmonitor rumlaufen und diverse Parameter nachsehen.
Beispiel: http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=160511

Wenn uns die Verdichtung immerzu als Segen verkauft wird, dann könnte man das ja mal mit handfesten nachprüfbaren Zahlen untermauern. Material dazu sollte mehr als genug vorhanden sein. Ihr Netzplaner müsste sowas doch locker aus dem Ärmel schütteln können. Oder wissen die Regulierer sowas?

Naja, man kann eine Frequenz nur wiederverwenden wenn auf der selben Frequenz niemand mehr über einem gewissen Pegel stört.
Bei Errichtung neuer Füllsender die LEistung verringern wäre eine rein rational notwendige Massnahme, sowohl bei GSM wegen Frequenzknappheit als auch bei UMTS wegen Intererenzlevel da ja dort alle Sender eines Betreibers auf der gleichen Frequenz senden.
Wie genau vorgegangen wird bei der "Verdichtung" würde mich selber mehr interessieren, von den Betreibern wird man dazu kaum was erfahren da die genaue Netzplanung eher unter Betriebsgeheimnis fällt.
Weniger wegen Mobilfunkgegnern als wegen Mitbewerber.

Schutti

Das Recht auf angemessenen Versorgung

H. Lamarr @, München, Montag, 03.10.2005, 23:53 (vor 6803 Tagen) @ Schutti

... die Betreiber lassen sich recht wenig in die KArten blicken.

... von den Betreibern wird man dazu kaum was erfahren da die genaue Netzplanung eher unter Betriebsgeheimnis fällt. Weniger wegen Mobilfunkgegnern als wegen Mitbewerber.

Na also! :waving: Die Jungs (Mädels natürlich auch) auf der Betreiberseite haben also genau das, was Sie, Schutti, uns Kritikern einfach nicht zugestehen wollen: ein Hinterzimmer, um Dinge zu besprechen, die andere nix angehen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Hinterzimmer

Das Recht auf angemessenen Versorgung

Schutti @, Dienstag, 04.10.2005, 00:01 (vor 6803 Tagen) @ H. Lamarr

... von den Betreibern wird man dazu kaum was erfahren da die genaue

Netzplanung eher unter Betriebsgeheimnis fällt. Weniger wegen
Mobilfunkgegnern als wegen Mitbewerber.

Na also! :waving: Die Jungs (Mädels natürlich auch) auf der Betreiberseite
haben also genau das, was Sie, Schutti, uns Kritikern einfach nicht
zugestehen wollen: ein Hinterzimmer, um Dinge zu besprechen, die andere
nix angehen.

Würde ich nicht als Hinterzimmer deffinieren, eher schutz vor Mitbewerbern.
Ich kann ja auch nicht einfach dort hingehen und bekomme Infos oder werde eingeweiht.
Aber wenn Sie meinen.

Wir sparen uns solche Sachen, ihr braucht keinen Gegenwind, ihr fallt lieber alleine auf die Nasen. :-P


Schutti

Das Recht auf angemessenen Versorgung

H. Lamarr @, München, Dienstag, 04.10.2005, 00:17 (vor 6803 Tagen) @ Schutti

Wir sparen uns solche Sachen...

Wer ist wir?

... ihr braucht keinen Gegenwind, ihr fallt lieber alleine auf die Nasen.

Klar brauchen wir Gegenwind, kriegen wir ja auch reichlich - Sie leisten in dieser Hinsicht ja ganz erstaunliches (habe soeben mal einen Blick auf die Login-Statistik geworfen) - und deshalb werden wir von der windgeschützten Ecke nicht ablassen. Warten Sie's doch erst einmal ab, es muss ja keineswegs zwangsläufig Quatsch rauskommen, wenn sich ein paar (kritische) Kritiker unbaufsichtigt zum Gedankenaustausch treffen und sich beispielsweise über Netze unterhalten, die keine Mobilfunknetze sind.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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