Wie sind die unterschiedlichen Messwerte zu erklären?
Die Anfrage wurde weiter geleitet an das Bündnis für Karlsfeld.
Anbei die Antwort die Erika Seidenspinner aus Karlsfeld dazu aufgetan hat.
Expertenmeinung zu Ihrer Anfrage:
Die Messverfahren bei TÜV und Bundesnetzagentur (BNetzA, veröffentlicht in der EMF Datenbank) sind unterschiedlich:
a) Die BNetzA mit ihrem Messwagen und den großen Antennen misst in etwa 1,5 m Höhe; der TÜV geht auch in Wohnungen, z.B. in den 5. Stock, wo die Immissionen meist deutlich größer sind.
b) Der TÜV gibt, wie beim FEE-Projekt auch gefordert, die Messwerte in Prozent vom deutschen Grenzwert (elektrische Feldstärke E, Einheit: Volt pro Meter) an. Die BNetzA gibt die Messwerte in Prozent der Leistungsflussdichte S (Einheit: Watt pro Quadratmeter) an. Wenn die auf V/m bezogene Grenzwertausschöpfung quadriert wird, erhält man die auf W/m² bezogene Grenzwertausschöpfung.
Beispiel: Messwert = 10 % des V/m Grenzwerts, dann ist das gleich 10% mal 10% also 1 Prozent des auf die Leistungsflussdichte bezogenen Grenzwerts, was in der Hochfrequenz absolut gleichbedeutend ist (E mal E / 377 Ohm = S). Die BNetzA veröffentlicht also recht klein scheinende Werte, es kommt eben darauf an, worauf man die Prozente bezieht. Vom Wirkungsprinzip her ist bei der Hochfrequenz die auf die Leistungsflussdichte bezogene Grenzwertausschöpfung stimmiger, da die thermische Wirkung hier relevant ist
und die ist direkt proportional zur Leistung.
c) Der TÜV rechnet im Gutachten auf die maximale Immission hoch, also bei vollständiger Auslastung aller Kanäle, was eher selten der Fall ist. Die BNetzA misst einfach, was gerade in der Luft ist, also den Istwert. Das geht auch viel einfacher, weil man nicht bei den Betreibern nachfragen braucht, welche Antennen in welchen Kanäle (= Frequenzen) wie viel Leistung absenden dürften.
--------------------------------------------------
Gratis Einheitenumrechner
Tags:
Die Grünen, Bündnis, Grenzwertausschöpfung, Fee-2-Projekt, Immissionsmessung