Standard-Strahlungsleistung bis zu 700 W (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 19.12.2006, 00:29 (vor 6430 Tagen) @ hertzklopfer

sagt das was?

Ja, aber halt leider ziemlich technisch verklausuliert. Bei RDW oder dem Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramm ist es wenigstens mit ein paar konkreten Beispielen dargelegt. Und dort steht dann eben auch, dass die zulässige Sendeleistung am Antenneingang 3,1 W nicht überschreiten darf. Wegen stark bündelnder Antennen resultiert aus dieser mickrigen Sendeleistung dann im (theoretisch möglichen) Extremfall eine Strahlungsleistung (EIRP) von saftigen 2000 W beim Teilnehmergerät. Bei gängiger Kanalbreite von 3,5 MHz sind kleinere Strahlungsleistungen von 70 W (Basisstation) und 700 W (Teilnehmerstation) zulässig. Keine Ahnung, warum ausgerechnet WiMax-Teilnehmerstationen (nicht mit Handys gleichzusetzen) die 10-fache Leistung einer Basisstation fahren dürfen, das wäre noch zu klären.

Diese Thematik wird sicherlich noch das eine oder andere mal Thema im Forum werden, denn in den kommenden zwölf Monaten bauen die WiMax-Lizenznehmer ihre Netze auf und da rückt das Thema Sendeleistung bei BIs mit Sicherheit in den Brennpunkt des Interesses. Ich bin gespannt, welche Sicherheitsabstände bei WiMax-Sendeanlagen kommen werden. Wenn die neuen Betreiber schlau sind, packen die dazu verständliche und zutreffende Erklärungen auf Ihre Webseiten, sonst geistern die 2 kW Sendeleistung (mit Vergleich zu den 30 W beim GSM-Mobilfunk) als Schreckensgespenst von BI zu BI.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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