Antenne: Schlechte Karten für Mietminderung (Allgemein)
Meldung des Immobilienverbands Deutschland
Endlich Rechtsklarheit in einem seit langen schwelenden Streit: BGH sieht in Mobilfunkantennen keinen Grund zur Mietminderung / Mieter müssen konkrete Gesundheitsbeeinträchtigungen nachweisen
Als einen Schlussstrich unter einen emotions-geladenen Streit bezeichnete der Immobilienverband Deutschland (IVD) das Urteil des Bundesgerichtshofes, nach dem Mieter es grundsätzlich hinnehmen müssen, wenn Vermieter auf dem Dach Mobilfunkantennen errichten lassen (Az. VIII ZR 74/05). Etwas anderes gilt der Entscheidung zufolge nur dann, wenn ein Mieter konkrete Gesundheitsbeeinträchtigungen durch die Antenne nachweisen kann.
Quelle: http://www.ivd.net/html/0/188/artikel/617.html
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –