Schweiz: Schneller zu stabilen Mobilfunknetzen (Allgemein)
Die neue Regelung sieht vor, dass der geltende Immissionsschutz vom Baubewilligungsverfahren entkoppelt wird. Betreiber von Mobilfunkanlagen müssen Inbetriebnahmen künftig der zuständigen Behörde in einem separaten Verfahren melden. Diese prüft die Unterlagen und veröffentlicht sie zusammen mit ihrem Entscheid. Der Rechtsschutz wird im Nachgang zur Veröffentlichung durch ein Beschwerderecht sichergestellt.
Das Faktenblatt Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Mobilfunk verklickert auf drei Seiten, worum es in der Neuregelung geht, der Erläuternde Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens macht das Gleiche auf 24 Seiten ausführlicher. Zur Vernehmlassung eingeladen sind neben vielen anderen auch fünf Vereine der eidgenössischen Anti-Mobilfunk-Szene.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Gast,
12.12.2025, 14:35
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H. Lamarr,
12.12.2025, 19:25
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Gustav,
13.12.2025, 17:41
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H. Lamarr,
13.12.2025, 20:28
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H. Lamarr,
15.12.2025, 19:57
- Schweiz: Schneller zu stabilen Mobilfunknetzen - H. Lamarr, 20.12.2025, 22:54
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