5G-Antenne in Park: Gericht kippt "Nein" der Parkverwaltung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 13.07.2025, 12:15 (vor 8 Stunden, 32 Minuten)

Im norditalienischen Parco Regionale dei Colli di Bergamo wird eine 5G-Antenne gebaut – obwohl die zuständige Parkverwaltung das Projekt abgelehnt hatte. Möglich macht dies ein Urteil des TAR Brescia (Tribunale Amministrativo Regionale) vom 1. Juli 2025. ChatGPT erzählt die ganze Geschichte.

Was ist passiert?

Das Infrastrukturunternehmen Inwit beantragte 2023 den Bau einer 5G-Antenne in der Gemeinde Ponteranica, mitten im Schutzgebiet des Regionalparks. Der Antrag stützte sich auf das italienische Förderprogramm "Italia 5G", das Funklöcher schließen soll – auch in schwer zugänglichen Regionen.

Die Parkverwaltung und ihre Landschaftskommission verweigerten die Zustimmung mit folgender Begründung:

► Die Antenne sei landschaftlich störend und wirke „wie ein Fremdkörper“ in der offenen, ruhigen Grünlandschaft.

► Im Parkflächenplan sei der Standort nicht als Infrastrukturbereich ausgewiesen.

► Die von Inwit vorgeschlagenen visuellen Milderungsmaßnahmen (z. B. Bepflanzung) seien unzureichend.

Die Behörde bot keine Alternativen an, um das Vorhaben doch noch zu ermöglichen.

Inwit klagte – und bekam vor dem TAR Brescia, dem zuständigen Verwaltungsgericht der Region, Recht. Die Richter sahen in der Ablehnung gleich mehrere formale und inhaltliche Mängel:

🔹 Mobilfunkanlagen gelten in Italien als "Infrastruktur der Grundversorgung" – so wie Wasser- oder Stromleitungen. Auch in Schutzgebieten dürfen sie daher grundsätzlich errichtet werden.
🔹 Die Parkverwaltung habe den Antrag nicht sachgerecht abgewogen, sondern pauschal abgelehnt – ohne konstruktive Vorschläge oder Variantenprüfung.
🔹 Der gesellschaftliche Nutzen – hier: digitale Teilhabe im ländlichen Raum – müsse bei der landschaftlichen Bewertung mit berücksichtigt werden.

Was für ein Park ist das?

Der Parco dei Colli di Bergamo ist ein 1977 gegründeter Naturpark mit etwa 4'700 Hektar Fläche, gelegen nordwestlich der Stadt Bergamo. Er umfasst mehrere Gemeinden wie Ponteranica, Sorisole und Villa d’Almè. Der Park dient dem Landschafts- und Artenschutz sowie der Naherholung – mit Mischwäldern, alten landwirtschaftlichen Strukturen und kulturellen Stätten wie dem Kloster Astino.

Und jetzt?

Eine Berufung gegen das Urteil wäre grundsätzlich möglich – über den Consiglio di Stato in Rom, das höchste Verwaltungsgericht Italiens. Bislang (Stand: 10. Juli 2025) gibt es keine Hinweise darauf, dass ein solcher Schritt unternommen wurde. Das Urteil ist damit rechtskräftig, sofern keine Berufung erfolgt.

Bedeutung

Das Urteil hat Signalwirkung: Es stärkt den rechtlichen Status von Funkanlagen als unverzichtbare Infrastruktur.

Es verpflichtet öffentliche Stellen, bei Ablehnungen ernsthafte Alternativen oder Auflagen zu prüfen und zu formulieren.

Es unterstreicht, dass digitale Versorgung als öffentliches Gut zunehmend mit Schutzinteressen auf Augenhöhe konkurriert.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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