BNetzA: Neues Messkonzept fürs Mobilfunk-Monitoring (Technik)
Die Bundesnetzagentur führte am 4. Juli 2025 ein einheitliches Messverfahren zum Monitoring der Mobilfunkversorgung in Deutschland ein. Sie will damit im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung einen wichtigen Baustein des „Messpakets“ aus der Gigabitstrategie der Bundesregierung 2022 umgesetzt haben.
„Wir messen die Qualität der Mobilfunkversorgung zukünftig aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer. Die Messungen verschaffen uns einen genaueren Eindruck davon, wie der Ausbau der Netze in Deutschland vorankommt“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bislang haben wir die Stärke des Funksignals gemessen. Zukünftig erfassen wir die Datenraten und die Zuverlässigkeit der Sprachtelefonie. Unser neues Konzept steht auch Dritten offen und kann sich als einheitliches Verfahren für Messungen der Mobilfunkversorgung etablieren.“
Methodik ermöglicht einheitliche Prüfungen
Kern des neuen Messkonzepts ist die Messung mit acht Smartphones, die mit einer einheitlichen Software ausgestattet sind. Der Schwerpunkt liegt auf den Daten zu Sprachtelefonie und den verfügbaren Datenraten. Auf Messfahrten durch festgelegte Gebiete prüfen vier Geräte die Qualität der Sprachtelefonie. Die anderen vier messen die verfügbaren Datenraten in den Netzen der vier Mobilfunknetzbetreiber. Steuerung und Erfassung der Messreihen erfolgen über eine cloudbasierte Anwendung.
Bislang wurden die Messungen mit Scannern durchgeführt, die primär die Stärke eines Funksignals vor Ort erfassen. Mit der Messung mit Endgeräten wird die tatsächlich mögliche Datenrate für die Nutzerinnen und Nutzer erhoben.
Das neue Messkonzept steht auch Dritten offen. Länder, Gemeinden und Dienstleister können das Messkonzept für die Beauftragung eigener Messungen nutzen. Die Ergebnisse können sie mit der Bundesnetzagentur austauschen und damit die bundesweite Datenlage erweitern. Hierfür wurden Mindestanforderungen definiert, damit die Messdaten vergleichbar sind.
Für einen späteren Zeitpunkt ist geplant, das System um ein Rucksack-Setup zu ergänzen. Dann lassen sich Gebiete prüfen, die mit Messfahrzeugen nicht erreichbar sind. Auch Messungen in Innenräumen wären damit möglich. Umsetzungen für Messungen entlang von Wasserwegen sind ebenfalls angedacht.
Aufgabe der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur erhebt und veröffentlicht in ihrem gesetzlichen Auftrag Daten zum Mobilfunk-Monitoring. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Bundesnetzagentur über den Ausbau ihrer Mobilfunknetze zu berichten. Mit dem neuen Messverfahren kann die Bundesnetzagentur die Angaben prüfen und mögliche Abweichungen feststellen. Mit dem offenen Messkonzept zeigt die Bundesnetzagentur, wie sie die Daten erhebt. Sie kommt ihrem Auftrag nach, die Mobilfunkversorgung aus der nutzernahen Perspektive zu überwachen.
Das Konzept des neuen Messverfahrens ist in diesem Dokument näher beschrieben (PDF, 28 Seiten).