Mosgöller in trouble (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 22.02.2023, 22:12 (vor 467 Tagen)

Hier hatte Professor Dr. Mosgöller behauptet, dass ich wegen "übler Verleumdung" verurteilt worden sei, was natürlich Quatsch ist. Eine Verleumdung wäre eine Straftat gemäß §187 StGB.

Das Hamburger Landgericht hat entsprechend beschlossen: "Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000--, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,..., Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)",

untersagt,

Entsprechendes "zu behaupten und/oder behaupten zu lassen bzw. zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen." Mosgöller muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Trotz erfolgter Zustellung der Einstweiligen Verfügung ist besagter Beitrag in YouTube nach wie vor verfügbar. Herr Mosgöller wird die Konsequenzen seines Tuns sicherlich überblicken. Das wird teuer.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Methode, Abmahnung, Mosgöller, Hamburg, Landgericht, Sittenbild, einstweilige Verfügung, Ordnungsgeld


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