SSK: Faktenbasierte Risikokommunikation (Allgemein)

Gast, Sonntag, 09.10.2022, 21:58 (vor 1110 Tagen)

Das Thema Kommunikation wurde bislang in der SSK noch nicht ausführlich behandelt. Eine Klausurtagung, die am 5. und 6. Oktober 2021 in Hannover stattfand, hat die Bedeutung der Risikokommunikation für die Arbeit der SSK hervorgehoben und gezeigt, dass das Thema auf Grund seiner Bedeutung eine eingehende Befassung längst verdient gehabt hätte.

Die Ergebnisse der Klausurtagung wurden in der 320. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 07. Juli 2022 verabschiedet. Wichtige Erkenntnisse der Tagung sind aus Sicht der SSK die folgenden:

► Unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Aufgaben der SSK ist eine klare Definition von Zielen hilfreich, wenn es um die Frage geht, an wen sie und mit welchen Mitteln sie eigene Ergebnisse kommunizieren sollte.

► Für eine effektive Kommunikation spielen die Kenntnis der wissenschaftlichen Fakten und ihrer Unsicherheiten, aber auch die Rahmenbedingungen und das Wissen über die Adressat*innen eine zentrale Rolle.

► Den Adressat*innen muss auf Augenhöhe bei gleichzeitiger Vermeidung des "false balancing" begegnet werden. Es sei auch Aufgabe der SSK, einer scheinbaren Ausgewogenheit (false balancing) der Darstellung vorzubeugen, bei der wissenschaftlich wenig fundierten Minderheitenmeinungen der gleiche Raum in Diskussionen eingeräumt wird wie seriösen Wissenschaftler*innen, und derartige Meinungen damit aufgewertet würden. Andererseits dürften Minderheitenmeinungen auch nicht ignoriert werden. Ein sachgerechter Diskurs sei sehr von der jeweiligen Situation abhängig und könne sich bis hin zu Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis erstrecken.

► Ebenso müssen ethische und gesellschaftliche Aspekte der Bewertung von Sachverhalten einbezogen und in der Form der Risikokommunikation berücksichtigt werden.

► Der persönliche Bezug zu Fachleuten und deren Wahrnehmung als vertrauenswürdige unabhängige menschliche Individuen ist für die Wirkung einer vertrauensvollen Kommunikation auf die Adressat*innen zentral.

Weitere Beratungen zur Umsetzung dieser Erkenntnisse sollen innerhalb der SSK erfolgen, insbesondere im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Arbeitsweise der Strahlenschutzkommission.

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