Safer-Phone-Initiative: Anlage- oder Immissionsgrenzwert? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 15.04.2022, 16:23 (vor 1136 Tagen) @ H. Lamarr

Gigaherz-Jakob weiß also, wie jetzt auch wir wissen, dass es in der Schweiz einen Anlagegrenzwert gibt (Vorsorgewert) und einen Immissionsgrenzwert (Gefährdungswert). Listigerweise befällt den Gigaherz-Präsidenten jedoch grundsätzlich immer dann partielle Amnesie, wenn das Differenzieren zwischen den beiden Grenzwerten ihn beim Irreführen der Bevölkerung in die Quere kommen könnte. Dann redet er nebulös von "Grenzwerten", in der Hoffnung, seine Zuhörer/Leser entscheiden sich für die falsche von den beiden Möglichkeiten.

Das Spielchen mit dem irreführenden Nebelbegriff "Grenzwert" spielen nahezu alle Schweizer Mobilfunkgegner. Auch die "Safer-Phone-Initiative" spielt mit, sie nutzt die günstige Gelegenheit auch, "Erfahrungen der Baubiologie" in ein günstiges Licht zu stellen:

Für eine gefahrlose Strahlenexposition existieren Richtwerte, die 100­ bis 1000mal tiefer angesetzt sind (in Volt pro Meter) als die aktuellen Schweizer Grenzwerte. Hinter diesen Richtwerten stehen sowohl die unabhängige Wissenschaft wie auch die praktischen Erfahrungen der Baubiologie aus mehr als zwei Jahrzehnten.

Was Wunder, ist doch Peter Schlegel, starker Mann hinter der Initiative, trotz seiner 80 Jahre noch immer als Baubiologe auf Achse.

Und, was ist diesmal mit "Grenzwert" gemeint, Anlage- oder Immissionsgrenzwert? Man muss sich nur das Interesse der Baubiologie an möglichst eindrucksvoll hohen Reduzierungsfaktoren vor Augen halten, um auf die richtige Antwort zu kommen: Na klar, diesmal sind die Immissionsgrenzwerte gemeint!

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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