Postkartenaktion gegen Schweizer Nis-Verordnung (Allgemein)
An seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat entschieden, einzelne Elemente der Vollzugshilfe in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zu verankern. Damit will der Bundesrat die Rechtssicherheit stärken. Die Grenzwerte der NISV sowie das Schutzniveau bleiben unverändert.
Der Schweizer Verein "Schutz vor Strahlung" hat eine Vorliebe für Anti-Mobilfunk-Aktionen, die sich nicht an das Hirn organisierter Mobilfunkgegner wenden, sondern an deren Bauch. Jüngstes Beispiel ist eine von dem Verein am 24. Dezember 2021 gestartete Postkartenaktion, mit der faule Mobilfunkgegner auf bequeme Weise gegen die Aktualisierung der Nis-Verordung vom 17. Dezember 2021 protestieren können. Eigenleistung ist dazu nicht vonnöten, denn der Verein bietet eine Art Baukasten an, mit dem jeder sich mit wenigen Klicks eine Protestpostkarte nach persönlichem Geschmack zusammendengeln kann. Wie immer fragt der Verein auch nach der E-Mail-Adresse der Protestanten und weist unübersehbar auf sein Spendenkonto hin.
Selbstverständlich wird diese Aktion an der Nis-Verordnung nichts ändern. Das ist auch nicht das eigentliche Ziel der Aktion. Aus meiner Sicht geht es dem Verein erstrangig darum, sich als Sprachrohr Schweizer Mobilfunkgegner weiter zu etablieren und Konkurrenten zu verdrängen, sich neue E-Mail-Adressen für spätere Aktionen zu sichern und ums Füllen seiner Kasse. Der substanzlose Protest gegen die Nis-Verordnung ist dazu lediglich willkommenes Mittel zum Zweck.
Hintergrund
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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