Mindestversorgungspegel für Mobilfunkdienste (Technik)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 19.09.2021, 21:09 (vor 1732 Tagen)

Trotz emsiger Suche konnte ich in den Tiefen des Internets keine Werte für den in Deutschland geltenden Mindestversorgungspegel für Mobilfunkdienste finden. Diese Werte scheinen Geheimsache zu sein. Wie hier nachzulesen ist bin ich nicht der einzige, der leer ausgegangen ist. Notgedrungen fummeln deutsche Mobilfunkgegner deshalb noch heute mit Pegelwerten herum, die das EMF-Institut, Köln, bereits vor mehr als einem Jahrzehnt in der Schweiz beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) aufgestöbert hat.

Wenn ich auch keine konkreten Werte auftreiben konnte, so doch wenigstens einige allgemeine Information über diese geheimnisvolle Sache. Als da wäre ...

[...] Die in den Frequenzzuteilungen geregelten Versorgungsauflagen beinhalten die Erfüllung eines prozentualen Versorgungsgrades bezogen auf Bevölkerung, Gemeinden oder Haushalte. Diese Regelungen werden durch die Feestlegung weiterer zu erfüllender frequenztechnischer Parameter durch die Bundesnetzagentur festgelegt. Wichtigster konkretisierender Parameter ist hierbei die Festlegung eines Mindestversorgungspegels, der maßgebend dafür ist, ob an einem bestimmten Punkt eine Versorgung gegeben ist oder nicht. Der Mindestversorgungspegel berücksichtigt dabei u.a. die eingesetzte Technik, die Bandbreite sowie das Modulationsverfahren. Durch die Festlegung des Mindestversorgungspegels werden die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber untereinander vergleichbar, unabhängig davon, welchen Versorgungspegel diese unternehmensintern zugrunde legen. Es handelt sich hierbei um einen „Mindestversorgungspegel“, der unabhängig von topografischen und morphologischen Gegebenheiten und Besonderheiten bundesweit gilt. [...]

[...] Der PMD der Bundesnetzagentur [Prüf- und Messdienst] fährt engmaschig durch das ausgewählte Gebiet und misst die dort vorhandenen Pegelwerte. Diese werden mit den auf den [von den Netzbetreibern eingereichten] Prognosekarten ausgewiesenen Werten verglichen und grafisch aufbereitet. So kann durch die Bundesnetzagentur festgestellt werden, ob die Aussagen auf den Prognosekarten mit der tatsächlichen Versorgung übereinstimmen. Maßgebend dafür ist, ob der festgelegte Mindestversorgungspegel erfüllt oder sogar überschritten ist oder nicht. [...]

[...] Die Bundesnetzagentur hat auch die konkretisierenden zu erfüllenden Parameter bezogen auf die Hauptverkehrswege festgelegt. Die Festlegung erfolgte in ähnlicher Weise wie bei den Haushalten (Festlegung von Rahmenbedingungen, Herleitung des theoretischen Mindestversorgungspegels und Verifizierung durch den PMD). [...]

Quelle: Überprüfung der Mobilfunkversorgung durch die Bundesnetzagentur (2018)

Hintergrund
Kapitel 4.2 in "Mobilfunkversorgungsplanung des Zweckverbandes Allgäuer Land", Dezember 2008, EMF-Institur Dr. Nießen, Köln

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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