Ich, der Stein der Weisen, berichte dem Bürgermeister (Allgemein)
Ein kleines Beispiel, wie mVn die Belästigung aussieht
Brief an den Bürgermeister Michael Wimmer aus Surberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich habe den heutigen Artikel über Surberg im Traunsteiner Tagblatt gelesen: „Keine Handhabe gegen Bau von Mobilfunkmast“.
Zunächst spreche ich Ihnen meinen Dank und meine Anerkennung aus, dass Sie sich als Gemeinde gegen den Bau eines Funkmasten in Nähe eines Kindergartens wehren. In vielen Gemeinden im Chiemgau haben sich Bürgerinitiativen gegründet, die sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen haben, Informationen austauschen und Wege zum Widerstand gegen 5G und neue Funkmasten suchen und auch finden. Der Widerstand hat sich in ganz Deutschland mit über 300 Bürgerinitiativen gebildet (siehe: https://www.buendnis-5g-frei.de/) und auch europa- und weltweit. Ich wohne in Ruhpolding, gehöre mit unserer Bürgerinitiative zu diesem Netzwerk und wir unterstützen gerne unsere Nachbargemeinden. Dazu zähle ich auch Surberg, auch wenn es dort keine Bürgerinitiative gegen 5G gibt. Deshalb verstehen Sie meine Nachricht bitte als Unterstützung für Ihre Gemeinde und für die Bürger.
Möglichkeiten der Gemeinden:
Die Aussage, dass Sie als Gemeinde keine Handhabe hätten, ist falsch. Dies wird immer wieder behauptet, vor allem von staatlicher Seite und entsprechenden Institutionen, die meinen, die staatliche Meinung vertreten zu müssen. Leider haben Sie mit dem Berater vom TÜV SÜD, Herrn Dr. Gritsch einen ausgesprochenen Mobilfunk-Lobbyisten ausgesucht, der u.a. für die Mobilfunkindustrie arbeitet und 5G-Kritiker öffentlich als „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet. Das ist heute wohl der übliche Weg, Kritiker in eine bestimmte Ecke zu stellen, wenn man keine vernünftigen Argumente hat.
Ich habe unzählige Quellen und Belege über die gesundheitliche Problematik von 5G und Funkstrahlung überhaupt. Wichtig ist aber aktuell für Sie, was die Gemeinde gegen einen neuen Funkmasten tun kann. Als erstes müsste ein (gesundheitsverträgliches) Mobilfunkkonzept aufgestellt werden mit der Ausweisung von Flächen für Sendemasten. Das müsste dann in der Bauleitplanung von Surberg verankert werden, um es rechtssicher zu gestalten. Damit genügen Sie der 26. BImSchV und der aktuellen Rechtsauffassung. Schon 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht diese Möglichkeit den Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung zugestanden...
Verfasser Lothar Löchter, BI Lebenswertes Ruhpolding-5G frei
Kommentar: Herr lass Hirn regnen!
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Meine Meinungsäußerung
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